(openPR) Lehman Brothers - Beratungspool
Lehman Brothers Anleger: Justus Rechtsanwälte reichen erste Klagen gegen Citibank und Dresdner Bank ein!
Seit den Hiobsbotschaften von der US-Bankenkrise, der Insolvenz vom Lehman-Brothers und dem kürzlichen Verkauf an Barclay haben die mehr als 10.000 Lehman-Zertifikate-Anleger keine ruhige Minute. Jetzt, wo der erste Schock vorbei ist, kommt es endlich zu ersten Handlungen mit anwaltlicher Hilfe. So reichen die ersten Anlegerschutzkanzleien, so auch Justus Rechtsanwälte Berlin erste Klagen gegen die Citibank und die Dresdner Bank ein.
Eine Welle der Entrüstung bei den Geschädigten:
Der drohende Totalverlust treibt jetzt eine Vielzahl der geschädigten Anleger in Wut, Empörung und Protest. Reaktionen sind Tausende von Nachrichten in Foren, Gründungen von Interessengemeinschaften (www.bankeninsolvenz.net oder lehman-zertifikateschaden.biz) und massenweiser Hilfesuche bei spezialisierten Kanzleien. Eine Reihe von Einzelschicksalen sind erschütternd. So vor allem bei solchen Anlegern, die ihre kompletten für die Altersvorsorge vorgesehenen Ersparnisse auf eine Karte setzten und jetzt Angst haben, kurz vor dem Ruin zu stehen, wobei es um Summen von oft mehreren Zehntausend Euro geht. Die vom Handel ausgesetzten Zertifikate können nämlich im schlimmsten Fall wertlos werden.
Bei einigen setzte die Erkenntnis über das enorme Ausmaß jedoch erst spät ein. Vielen war zunächst gar nicht bewusst, dass ihr Vermögen direkt von den Ereignissen um die amerikanische Investmentbank betroffen ist. Erschütterung wurde ebenfalls ausgelöst durch den Beschluss des Insolvenzgerichts im südlichen New York, der Folgen für sämtliche Anleger hat:
"LEHMAN BROTHERS genießt extraterritorialen Verfolgungs- und Vollstreckungsschutz, d.h. weltweit darf kein Gläubiger gegen LEHMAN BROTHERS vorgehen, solange das Insolvenzverfahren rechtshängig ist."
„Hierbei kann und sollte jedoch eine Falschberatung der jeweiligen Bank geltend gemacht werden, die das Zertifikat vermittelte und die Risikoaufklärung unterlie?, so Rechtsanwalt Steffan der Kanzlei Justus Rechtsanwälte. Erste Reaktionen fanden sich nur von Seiten der Dresdner Bank: Sie weist alle Schuld von sich mit dem Hinweis, dass man sich auf die immer noch relativ gute Bewertung von Lehman Brothers durch die Rating-Agenturen verlassen habe. Eine ziemlich leere Ausrede, wenn man bedenkt, dass die Beraterbank eine umfassende Kundenschutzpflicht trifft, die Banken aber lediglich die Slogans der Emittenten wie „100 Prozent Schutz für Ihr Geld" weiterverbreiten, ohne sich selbst ein Bild zu machen. Die Empfehlungen der Banken erfolgten erschreckenderweise sogar noch bis in den Sommer 2008 hinein, als die Lage schon allgemein absehbar war. Gerade solche Betroffenen, die seit dem Frühjahr 2008 eine solche Beratung erhielten, sollten daher Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen und durchsetzen lassen. Problematisch kann allerdings sein, dass die Beweislast stets beim Anleger liegt. „Hier kann nach Prüfung im Einzelfall und soweit es keinen Zeugen für das Beratungsgespräch gibt, die Abtretung der Schadenersatzansprüche helfen“, meint Rechtsanwalt Steffan.
Sammelklage und Musterverfahren: eine hilfreiche Lösung:
Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot kann in fast allen Fällen ermittelt werden, und die Fülle der ähnlichen Fälle eröffnet den Betroffenen eine effiziente Möglichkeit: die Möglichkeit der Sammelklage. Wenn sie sich mit anderen Betroffenen zusammenschließen und sich hierbei von einem einzelnen Anwalt vertreten lassen, kann eine solche Sammelklage die Erfolgschancen unter Umständen erhöhen. Denn Klagen, die von großen Gruppen geführt werden, erhöhen den Druck auf den Antragsgegner.
Solche Klägergemeinschaften haben zwei entscheidende Vorteile: zum einen werden die Kosten des Rechtsstreits für den Einzelnen geringer und zum anderen führt die Gleichartigkeit der durchgeführten Beratungen und die Kommulation des Informationsmaterials zu einer erheblichen Verbesserung der Beweislage und damit der Erfolgsaussichten. Dies erhöht ermöglicht, dass sich die Betroffenen mit den Großbanken auf eine Stufe stellen und ihnen gestärkter entgegentreten können.
Auch das Rechtsinstitut des Musterverfahrens für Kapitalanleger nach dem KapMuG (Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz) bildet im vorliegenden Fall eine Möglichkeit, wichtige Fragen zur Beraterhaftung in einem Musterprozess für eine Vielzahl von Lehman Brother – Geschädigten vorab zu klären.
Prozesskostenhilfe oder Erfolgshonorar:
Unter Umständen kommt für den Einzelnen auch die Durchführung einer Klage unter Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht. Voraussetzungen für die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist, dass sich der Kläger nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen den Rechtsstreit nicht durchführen kann und die Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat.
Unter Umständen kann der Kläger mit dem Rechtsanwalt auch ein Erfolgshonorar vereinbaren. Dies ist ebenfalls möglich, wenn und soweit dem Anleger aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse der Rechtsweg verwehrt wäre aber keine Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater Berlin berät Sie gern über die Möglichkeiten, beantragt die Prozesskostenhilfe und vereinbart im Einzelfall auch Erfolgshonorare.
Beratungspool für Lehman Brothers - Anleger:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat einen Beratungspool für Lehman Brother Anleger gegründet, dem sich schon über 50 Anleger angeschlossen haben. Es wird derzeit die Möglichkeit einer Klagegemeinschaft Lehman Anleger gegen die Citibank, die Dresdner Bank und die Sparkasse geprüft.
Sind auch Sie betroffen, können aber die Kosten für einen Rechtsstreit nicht aufbringen, sollten Sie sich trotzdem schnellstmöglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. In Ihrem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie nicht der einzige Betroffene im Fall Lehman Brothers Zertifikate sind.
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