(openPR) Die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers beschäftigt die Finanzmärkte seit Wochen. Auch in den Medien werden zahlreiche Meldungen veröffentlicht, die teilweise nicht wirklich hilfreich für betroffene Anleger sind. Betroffene Anleger stellen sich im Wesentlichen die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, das angelegte Geld zurück zu erhalten. Einlagen, die über den deutschen Einlagensicherungsfonds abgesichert sind, spielen dabei eine untergeordnete Rolle, so dass wir uns auf die weit spekulativeren Anlagen beziehen. Zunächst einmal muss geklärt werden, um welche Anlage es sich handelt. Nach US-amerikanischem Aktienrecht gibt es im Wesentlichen „Common Shares“, „Preferred Shares“ und „Bonds“. Common Shares sind Stammaktien, bei denen die Anleger Aktienanteile an der Firma halten. Die Anleger haben Stimm- und Mitspracherechte und sind in ihrer Gesamtheit Eigentümer der Aktiengesellschaft. Common Shares werden beim Börsengang von dem Unternehmen herausgegeben und danach am Aktienmarkt gehandelt. Lehman Brothers wurde am New York Stock Exchange unter dem Kürzel LEH gehandelt. Neben den Anlegern von Common Shares gibt es auch besondere Aktien, diese heißen Preferred Shares. Um Finanzierungen von Unternehmen zu gewährleisten sieht das amerikanische Recht vor, dass Unternehmen Preferred Shares herausgeben können. Ebenso wie die bereits von der Federal Housing Finance Agency übernommen US-Hypothekenbanken Fannie Mae und Freddie Mac, hat auch Lehman Brothers diese Preferred Shares herausgegeben. Preferred Shares sind Aktien, die dem Inhaber nicht die gleichen Rechte geben wie Common Shares. Da Preferred Shares aber als gesonderte Aktienform angesehen werden und nur zur Finanzierung von Unternehmen konzipiert sind, haben diese ein Vorrecht vor Common Shares in der rechtlichen Abwicklung im Insolvenz- und Rechtsfall. Eine weitere Anlageform sind Bonds, eine Art Schuldverschreibung. Firmen nutzen diese Anlageform um sich von Anlegern Geld zu leihen. Dabei werden eine feste Laufzeit und ein Zinssatz vereinbart. Am Ende der Laufzeit bekommt der Anleger in der Regel den vereinbarten Rückkaufwert. Dieser bemisst sich aus dem Einkaufswert zuzüglich der Zinsen. Die erste Frage, die sich Anleger stellen müssen, ist wo sie die Anlage gekauft haben. An welcher Börse wurden Anlagen erworben. Danach ist zu klären, welche Anlagenform gewählt wurde. In Betracht kommen vor allem Common Shares (LEH) oder Preferred Shares (wie z. B. die Serie J) oder aber Lehman Brother Bonds.
Anleger von Common Shares können folgendes beachten. Zunächst ist anzumerken, dass Lehman Brothers Insolvenzantrag gestellt hat und damit dem Schutz des amerikanischen Insolvenzrechts unterliegt. Da Lehman Brothers durch den Insolvenzverwalter unter gerichtlicher Aufsicht verwaltet wird und eine Liquidität nicht gegeben sein wird, sollte man als Aktieninhaber von Common Shares nicht den Rechtsweg gegen Lehman Brothers selbst wählen. Anleger aus Deutschland, Österreich und Schweiz, die vor kurzem auf Anraten ihrer Finanzberater, Banken oder Aktienberatern in Lehman Brothers Aktien (NYSE:LEH, Common Shares) angelegt haben, sollten eventuelle Haftungsansprüche gegen ihre Berater anwaltlich prüfen lassen.
Anleger von Preferred Shares, die ihre Aktien nach dem 05.02.2008 gekauft haben, können an einem Klageverfahren in den USA teilnehmen. Anleger dieser Preferred Shares haben bereits am 24.09.2008 Klage beim US District Court in New York eingereicht. Verklagt wurden hier bestimmte Direktoren und Geschäftsführer von Lehman Brothers und Underwriter. Underwriter sind diejenigen Finanzinstitute, die den Börsengang der jeweiligen gesonderten Aktien begleiten und vertreiben. Die Anleger haben die Bank of America Securities LLC (NYSE:BAC), die Citigroup Global Markets Inc. (NYSE:C), die Merrill Lynch, Pierce, Fenner & Smith Inc. (NYSE:MER), die Morgan Stanley & Co. Inc. (NYSE:MS), die UBS Securities LLC (NYSE:UBS), und die Wachovia Capital Markets, LLC (NYSE:WB) verklagt. Ziel ist es, zumindest einen Teil der Verluste von dritter Seite, also nicht direkt von Lehman Brothers zurückzuerhalten. Dieser Weg ist Aktieninhabern von Common Shares verwehrt. Die klagenden Anleger werfen den Beklagten vor, dass die Prospekte der gesonderten Aktien (Series J) in erheblichem Umfang fehlerhaft waren. Viele Anleger aus Deutschland denken, dass ein Klageverfahren in den USA zu teuer sei. Dem sei entgegnet, dass das Klagesystem in den USA anders verläuft, als in Deutschland. Im Unterschied zu Deutschland arbeiten Anwälte in den USA zu großem Teil auf Erfolgsbasis. Die US-Anwälte erhalten im Falle, dass die Klage gewonnen wird, einen Anteil aus der Summe die für alle Anleger gewonnen wurde oder erhalten im Rahmen eines Vergleichs eine gesonderte Anwaltsgebühr. Sollte der Fall verloren werden, erhalten die Anwälte in den USA in der Regel nichts und bleiben auf den erheblichen Kosten der Klageführung, welche die US-Anwälte vorstrecken, sitzen. Für den Anleger besteht daher kein Risiko sich an der Klage zu beteiligen. Immer wieder wird gefragt, ob es eine Frist gibt, bis wann man als Anleger handeln sollte. Dazu ist zu erwähnen, dass eine Frist gibt. 60 Tage nach Einreichen der Klage bzw. öffentlicher Bekanntmachung hierüber verstreicht eine Frist zur aktiven Teilnahme an der Klage. Die Frist bei Lehman Brothers Preferred Shares Series J wird am 21.11.2008 verstreichen. Wir raten allen Anlegern von Lehman Brothers Perferred Serie J Shares, sich umgehend mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzten.
Anleger von Bonds/Schuldverschreibungen/Zertifikaten sollten folgendes beachten: Schuldverschreibungen von Lehman Brothers wurden mit dem Ziel herausgegeben, dass nach einer gewissen Laufzeit ein vereinbarter Betrag inklusive der vereinbarten Zinsen zurückgezahlt wird. Die Auszahlung dieser Beträge ist mit Beantragung des Insolvenzverfahrens nun äußert unsicher. Das US-Insolvenzverfahren sieht einen Schutz für das Unternehmen vor Forderungen seiner Gläubiger vor. Der eingesetzte Insolvenzverwalter versucht zwar mit oberster Priorität das Unternehmen auf sicheren Boden zurückzuführen, das ist jedoch im Fall Lehman Brothers aller Wahrscheinlichkeit nach nur Theorie. Die Praxis wird eine Liquidierung der (verbleibenden) Vermögensgüter von Lehman Brothers vorsehen und die Gläubiger von Lehman Brothers werden allenfalls einen kleinen Prozentsatz des Angelegten zurück erhalten. Dies gilt auch für Anleger in Lehman Brother Bonds. Als Inhaberschuldverschreibung bieten Zertifikate im Insolvenzfall keinen Einlagenschutz. Sie werden allerdings wie alle nicht vorrangigen Verbindlichkeiten behandelt. Deutschen Anlegern wurden die Lehman Bonds zumeist von ihrer Bank vermittelt. Neben den selbst vertriebenen Emissionen hat man sie auch in Kooperation mit Sparkassen, Volksbanken oder Privatbanken Zertifikate an den Mann gebracht. Hier lässt sich im Einzelfall unter der Prüfung der spezifischen Rechtsansprüche gegebenenfalls eine Haftbarkeit der Bank feststellen. Gerade hier raten wir allen Anlegern, ihren Fall dringend anwaltlich prüfen zu lassen.