(openPR) Ein Zertifikat ist eigentlich nichts anderes als ein Geldverleih. Wer Geld verleiht, sollte sich seinen Schuldner genau anschauen. Im Gegensatz zu den „normalen“ Bankeinlagen ist das Geld bei Zertifikaten nicht durch die Einlagensicherungen der Banken abgesichert. Im Insolvenzfall bleibt dem Anleger nur die vage Hoffnung, dass von der Konkursmasse auch etwas für ihn übrig bleibt. Normalerweise wird bei Insolvenzen aber nur ein Bruchteil der Gläubiger bedient.
Für die Zertifikate von Lehman Brothers wurde häufig mit dem Argument geworben, die Ratingagenturen hätten Lehman als sehr gut eingestuft.
Es wird aber zu prüfen sein, ob die Banken bereits vorher Informationen über die drohende Insolvenz hatten. Nach der Meldung einer Rechtsanwaltskanzlei soll den Beratern einer deutschen Großbank schon Informationen über Lehman Brothers vorgelegen haben, lange bevor die Schwierigkeiten von Lehman offiziell bekannt wurden.
Möglicherweise hätten die Banken aber auch anhand von den sogenannten Credit Default Swaps (abgekürzt CDS) das Risiko früher erkennen können. Es wird zu prüfen sein, ob diese Informationen auch bei Ansprüchen gegen Banken wegen Falschberatung eingesetzt werden können.
Mit den Credit Default Swaps werden die Kreditausfallrisiken bewertet. Banken leihen sich untereinander Geld. Die geldgebende Bank kann sich gegen den Ausfall versichern. Je höher das Risiko eines Ausfalls eingeschätzt wird, desto teurer ist natürlich die Ausfallversicherung. Dieses Risiko wird in den Credit Default Swaps in einem Punktesystem dargestellt. Der Durchschnitt von Emittenten liegt normalerweise zwischen 10 und 20 Punkten. Schon lange vor dem Zusammenbruch war der Wert von Lehman Brothers auf alarmierende 400 Punkte gestiegen.
Mit Hilfe des Credit Default Swaps gibt es eine weitere Möglichkeit für Anleger von Zertifikaten das Risiko zu bewerten.
Beispielsweise auf der Homepage von der deutschen Ratingagentur Scope Analysis www.scope-zertifikate.de können die Credit Default Swaps aller Emissionshäuser abgerufen werden.
Grundsätzlich gibt es mehrere Ansätze, um Ansprüche von Zertifikat-Anlegern durchzusetzen:
1.) insolvenzrechtliche Ansprüche
Zum einen gibt es die Möglichkeit, insolvenzrechtliche Ansprüche anzumelden. Hier bleibt abzuwarten, ob verwertbares Vermögen auch zugunsten von Anlegern verwertet werden kann.
2.) Schadensersatz wegen Falschberatung
In den Beratungsgesprächen wurden oft die Grundsätze einer richtigen Aufklärung missachtet. Es ist davon auszugehen, dass häufig die Empfehlung, das Geld in Zertifikate anzulegen, für den Anleger nicht geeignet war.
3.) Schadensersatz wegen Verschweigen von Provisionen
Ein Ansatzpunkt, der einfacher als eine Falschberatung darzustellen und zu beweisen ist, ist ein Schadensersatz wegen verschwiegenen Provisionen. In dem sogenannten Kick-Back-Urteil hat der Bundesgerichtshof dargelegt, dass eine Bank über die Provisionen, die sie erhält, aufklären muss. Unterlässt die Bank dies, ist ein Schadensersatz möglich.
Gerne prüfe ich im Einzelfall, ob ein Schadensersatz in Ihrem Einzelfall in Betracht kommt und ob Ihre Rechtschutzversicherung eingreift.






