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Weiterer Erfolg für Lehman-Anleger. Commerzbank zum Schadensersatz verurteilt.

(openPR) München, 09.07.2010 – Knapp zwei Jahre nach dem Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers hat das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 30.06.2010 die Commerzbank AG im Zusammenhang mit der Verletzung von Beratungspflichten zum Schadensersatz verurteilt. Das berichtet die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die die Klägerin in diesem Verfahren vertritt.

Auch wenn der Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers und die Folgen für tausende von Kleinanlegern in Deutschland mittlerweile aus der täglichen Berichterstattung verschwunden sind, kämpfen nach wie vor unzählige Anleger gegen den kompletten Verlust ihres eingesetzten Kapitals.

Insbesondere die Dresdner Bank AG, die zwischenzeitlich durch Verschmelzung in die Commerzbank AG aufgegangen ist, verkaufte im im Jahr 2007 zahlreichen Kunden Zertifikate des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers.

Für eine Vielzahl dieser Käufer kam der Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers und der damit einhergehende drohende Totalverlust völlig überraschend. Viele Anleger monieren, nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt worden zu sein.

Auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg wirft die Klägerin der Commerzbank vor, vor Erwerb der Zertifikate nicht über die Risiken und Mechanismen aufgeklärt zu haben.

Das Landgericht Aschaffenburg kam nach einer Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Bank tatsächlich ihre Pflichten zur anlegergerechten Beratung verletzt hat. Nach Auffassung des Landgerichts Aschaffenburg wäre die Bank zumindest verpflichtet gewesen, die Klägerin auf das bestehende Totalverlustrisiko hinzuweisen, selbst wenn es zum Zeitpunkt des Erwerbes nur theoretischer Natur gewesen sein sollte.

„Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass es sich für Lehman-Anleger nach wie vor lohnt, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, wenn sie sich falsch beraten fühlen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, der den Fall für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreut. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät vor diesem Hintergrund allen Lehman-Geschädigten, die sich falsch beraten fühlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die maßgebliche dreijährige Verjährungsfrist hingewiesen.

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