(openPR) Bayerns Bürger sind am 4. Juli aufgerufen, in der strittigen Frage des Nichtraucherschutzes selbst zu entscheiden: absolutes Rauchverbot ohne jegliche Ausnahme oder liberale Regelung mit Raucherzimmer und gekennzeichneten Raucherkneipen?
Einer Mitte Juni veröffentlichten Umfrage der Uni Bamberg zufolge zeichnet sich eine Mehrheit für das Totalverbot ab. Gleichzeitig äußerten 80 Prozent der Befragten, dass sie sich nicht ausreichend über den Volksentscheid informiert fühlen. Da es nicht ganz leicht ist, neutrale Informationen zu diesem hitzigen Thema zu finden, hat sich fidiboo.de der Aufgabe angenommen, hat die beiden Gesetze detailliert gegenübergestellt und weitere Fakten gesammelt.
Wieso kommt es zur Volksabstimmung?
Die ödp hatte 2009 zusammen mit diversen Verbänden das Volksbegehren "Leben und Leben lassen - für echten Nichtraucherschutz in Bayern" gestartet und war erfolgreich: Ausreichend viele Bürger gaben ihre Unterschrift. Nach Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Landtag dürfen nun alle Wahlberechtigten entscheiden. Es geht hauptsächlich um die Frage, ob in Bayern künftig ein totales Rauchverbot in der Gastronomie gelten soll (Abstimmung mit "Ja"), oder ob die bisherigen Regelungen mit Raucherzimmern und Raucherkneipen beibehalten werden sollen ("Nein").
Was bedeutet "totales Rauchverbot"?
Totales Rauchverbot bedeutet, dass der Entwurf der Rauchergegner für Gaststätten keinerlei Ausnahmen mehr vorsieht. Raucherlokale und Rauchernebenräume wären damit ebenso tabu wie das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften, in Bier- und Weinzelten und in Festhallen. In allen anderen Punkten unterscheidet sich der Gesetzentwurf kaum von der geltenden Norm. Etwa schränkt er die Zulässigkeit von Raucherräumen in Kultur-, Freizeit und Sportstätten weiter ein. Eine detaillierte Gegenüberstellung findet man unter http://www.fidiboo.de/content/view/124/37/.
Dabei hatte Bayern 2008 bereits das strengste deutsche Rauchverbot. Es stieß auf herbe Kritik bei Rauchern und Wirten und wurde - nach ersten Lockerungen noch im Jahr 2008 - nach den großen Verlusten bei der Landtagswahl 2009 mittels Ausnahmeregelungen für Bierzelte, Nebenräume und kleine Kneipen stark liberalisiert. Das wiederum ging den Rauchgegnern zu weit, und sie starteten das Volksbegehren. Ihren Angaben zufolge seien trotz eines grundsätzlichen Rauchverbots nur noch 65 Prozent der Gaststätten Bayerns rauchfrei. Sie stützen sich auf eine angeblich repräsentative Umfrage, die allerdings mit fingierten Gästeanrufen bei den Wirten durchgeführt wurde. Dem stehen die Angaben der Raucher entgegen, denen zufolge etwa 85 Prozent der Gaststätten rauchfrei seien. Diese Angaben werden im Übrigen von den Ordnungsbehörden gestützt. Mittlerweile gibt es vermehrt Hinweise darauf, dass die Umfrageergebnisse der Rauchergegner manipuliert seien oder zumindest auf unseriöse Weise zustande kamen.
Gibt es Alternativen?
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine Verschärfung des Gesetzes überhaupt notwendig ist, oder ob die konsequente Durchsetzung der geltenden Regelungen nicht vollends ausreichen würde. Denn bereits das erste Gesetz wurde von den Behörden nicht streng auf Einhaltung kontrolliert. Ebenso ist es bei der aktuell gültigen Fassung: spezielle Kontrollen gibt es nicht. Lediglich bei den ohnehin anfallenden Routinekontrollen wird auf das Rauchverbot geachtet. So kommt es, dass in vielen Gaststätten, die eigentlich rauchfrei sein müssten, dennoch geraucht wird. Bei konkreten Beschwerden von Gästen treten die Behörden selbstverständlich in Aktion, so Daniela Schlegel vom Münchner Kreisverwaltungsreferat. Allerdings gehen immer weniger Beschwerden ein. Also alles nur heiße Luft?
Nun ist der 13 Millionen Euro teure Volksentscheid aber einmal angesetzt, und der Wähler hat das Wort. Dabei wussten im Mai die meisten Bürger nicht einmal, dass es einen Volksentscheid gibt. Das Interesse ist bislang eher gering. Das mag auch an der Jahreszeit liegen: Selbst in einem durchwachsenen Sommer fällt das Rauchverbot im Inneren nicht so sehr ins Gewicht, weil sich die meisten Gäste ohnehim im Freien aufhalten, oder der Gang vor die Tür zum Rauchen weniger lästig ist als im kalten Winter. Das könnte eine Gefahr für die Gegner des Rauchverbots darstellen: Bürger, die nicht an der Abstimmung teilnehmen, könnten dem Totalverbot damit zum Sieg verhelfen. Für sie kommt dann möglicherweise in der kalten Jahreszeit das böse Erwachen. Die Jahreszeit könnte aber ebenso die rückläufigen Beschwerdezahlen über Verstöße gegen das Rauchverbot erklären.
Rechtssicherheit nicht wirklich in Sicht
Teuer könnte das Totalverbot auch für die Wirte werden, die im Vertrauen auf die Zulässigkeit von Raucherräumen und Raucherkneipen in aufwändige Umbaumaßnahmen investiert haben und im Falle eines Erfolgs der Rauchergegner ihr Geld umsonst ausgegeben hätten. Zu denken gibt hier die aktuelle Entwicklung im Saarland: Hier hat der dortige Verfassungsgerichtshof das zum 1. Juli 2010 geplante Totalverbot nach einer Klage mehrerer Wirte vorläufig auf Eis gelegt. Die Richter begründeten ihren Beschluss nicht mit der Unzulässigkeit eines absoluten Rauchverbots, sondern vielmehr mit ungenügenden Übergangsregeln sowie mit fehlenden Entschädigungsvorschriften für Wirte, die ihr Lokal umgestaltet haben. Eine solche Klage wäre auch in Bayern denkbar. Würden die Richter auch hier dem Totalverbot den Start verweigern, wäre eine endgültige Lösung erneut in die Ferne gerückt - und dem Possenspiel ein neues lächerliches Kapitel hinzugefügt. Das Vertrauen in die bayerische Politik würde noch mehr leiden.
Fakten zum Volksentscheid
fidiboo.de hat eine Übersicht erstellt, in welchen Punkten sich die beiden Gesetze konkret unterscheiden. Sie ist unter http://www.fidiboo.de/content/view/124/37/ abrufbar.












