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Patientenrechte bei schwerer Krankheit und im Sterbeprozess

25.06.201017:04 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Patientenrechte bei schwerer Krankheit und im Sterbeprozess - Neusser Pflegetreff informierte über die Rechtslage zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen



Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hatte für den 23.06.2010 zum 11. Neusser Pflegetreff eingeladen und dabei die Patientenautonomie als Thema ausgewählt. Werner Schell konnte als Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk etwa 40 Gäste begrüßen, obwohl am gleichen Abend die Fernsehübertragung des als wichtig erachteten Spiels zwischen Deutschland und Ghana um das Weiterkommen bei der Fußballweltmeisterschaft anstand. Wie der Verlauf des Pflegetreffs zeigte, waren der Einladung deshalb wohl vorwiegend nur solche Gäste gefolgt, die an guten Informationen zu einem wirklich schwierigen Thema sehr interessiert waren und dies auch durch zahlreiche Fragen zum Ausdruck brachten.

Für den Pflegetreff, der diesmal in Kooperation mit dem Seniorenforum der Stadt Neuss durchgeführt wurde, stand der Kölner Rechtsanwalt Herbert Schaefer als Referent zur Verfügung. Aufgrund seiner jahrelangen Lehrtätigkeit an Ausbildungsstätten im Gesundheitswesen und als Berater für die Verbraucherberatung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf konnte Herbert Schaefer kompetent informieren und auf die zahlreichen Fragen der Gäste in sehr verständlicher Art und Weise näher eingehen. Dabei konnten auch einige Fallbeispiele vorgestellt werden.

Einige Informationen von Herbert Schaefer lassen sich wie folgt zusammen fassen:

Patientenverfügungen sind – u.a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer – verbindlich. Diese Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1.9.2009, bekräftigt. Neu ist insoweit eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt.
Für sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist allein der Patientenwille maßgeblich. Dieses Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat Verfassungsrang. Damit der Patientenwille auch bei mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ohne Verzögerungen durchgesetzt werden kann, erscheint die zeitgerechte Errichtung einer insoweit hilfreichen Vorsorgevollmacht ratsam. Ansonsten verbleibt nur das Gebot, schnellstmöglich eine, ggf. vorläufige, rechtliche Betreuung einrichten zu lassen. Allerdings sind auch Patientenverfügungen ohne Vorsorgevollmacht und auch außerhalb einer Betreuung als bürgerlich-rechtliche Willensäußerung immer verbindlich und beachtenswert.
Auch eindeutig formulierte Patientenentscheidungen, die auf die Verweigerung von lebenserhaltenden Maßnahmen abzielen, z.B. Legen einer Magensonde oder Durchführung einer künstlichen Beatmung, müssen Beachtung finden. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um strafrechtliches Tun oder Unterlassen, sondern lediglich um das gebotene Respektieren einer Patientenentscheidung, das sich unmittelbar aus dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) ergibt.

Es wurde auch die beim Bundesgerichtshof anhängige Strafrechtssache des Anwalts Wolfgang Putz wegen Beendigung einer künstlichen Ernährung (Durchschneiden der Magensonde) angesprochen und ausgeführt, dass es nur einen Freispruch geben könne. Und diesen Freispruch hat der Bundesgerichtshof am 25.06.2010 auch verkündet. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich insoweit in einer gesonderten Pressemitteilung geäußert.

Werner Schell bedankte sich zum Abschluss der Veranstaltung bei allen Beteiligten und machte darauf aufmerksam, dass der nächste größere Pflegetreff am 16.11.2010 stattfinden und sich mit der anstehenden Gesundheits- und Pflegereform in Verbindung mit einem von der Koalition geplanten Patientenrechtegesetz befassen werde. Er sprach dazu eine entsprechende Einladung aus und bemerkte, dass bereits zwei Bundestagsabgeordnete als Referenten für den Pflegetreff im Herbst gewonnen werden konnten.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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