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LG Limburg: Lanzeitperformancedarstellung von Clerical Medical war irreführend

(openPR) Das Landgericht Limburg an der Lahn stellte in seinem Urteil vom 30.07.2009 fest, dass durch die von der Firma Clerical Medical herausgegebene Übersicht über die „Langzeitperformance von Clerical Medical“, in welcher diese mit Vergangenheitsrenditen im Bereich von 11,36% bis 13,30% warb, bei dem Anleger der unzutreffende Eindruck erweckt werde, auch künftig seien Renditen in dieser Größenordnung zu erzielen.



Das Gericht hatte zu dieser Frage ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, welches für die von den Rechtsanwälten Witt Nittel aus Heidelberg vertretene Mandantin positiv ausfiel. Nach den Feststellungen des Sachverständigen, welchen das Gericht dann auch folgte, ergab sich für die Anlegerin ein Risiko aus der von der Firma Clerical Medical durchgeführten „Glättung“ der Gesamtrendite. Auch durch die Einrichtungsgebühr und die Managementgebühr sowie durch Switchgebühren und Auszahlungsgebühren, welche nach nicht nachvollziehbaren Regeln erhoben würden, werde die Rendite wesentlich vermindert. Hierauf musste die Klägerin nach Ansicht des Landgerichts Limburg von dem Anlageberater hingewiesen werden.

Nach Auffassung des Landgerichts Limburg an der Lahn stellte sich die Werbung mit einer Zukunftsrendite im zweistelligen Bereich vorliegend als eine Verletzung der vertraglichen Pflichten des dort beklagten Beraters dar. Eine solche Prognose war nämlich auf unzutreffende bzw. nicht vergleichbare Vergangenheitsprognosen gestützt.

Das Urteil des LG Limburg ist zwischenzeitlich nach Rücknahme der Berufung rechtskräftig.

Die Entscheidung, insbesondere auch das dort erstellte gerichtlich angeforderte Sachverständigengutachten, dürfte positiven Einfluss auf zahlreiche derzeit laufende gerichtliche Verfahren gegen Clerical Medical selbst haben. Kapitallebensversicherungen von Clerical Medical waren in zahlreichen Kapitalanlagemodellen, kombiniert mit einer Fremdfinanzierung des einzuzahlenden Einmalbetrages verkauft worden. Sinn dieser Modelle (Europlan, Schneerente – SKR, Lexrente, Bausteinrente etc.) sollte der Aufbau einer späteren Rente sein, die sich aufgrund vermeintlich hoher Renditen der Kapitallebensversicherung von selbst finanziert. Inzwischen sind aufgrund sehr geringer Wertzuwächse hohe Schäden entstanden, so dass zahlreiche Versicherungsnehmer ihre Ansprüche auch gegen Clerical Medical und die finanzierenden Banken wie insbesondere die Bayerische Landesbank durch die Rechtsanwälte Witt Nittel außergerichtlich und gerichtlich verfolgen lassen.


Ansprechpartner bei Witt Nittel:

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. Tamara Knöpfel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hans Witt

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