(openPR) München, den 15.06.2011. Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen konnten für ihre Mandanten neun weitere Urteile gegen die Clerical Medical Investment Group Limited erstreiten. Allen neun Urteilen kommt dabei grundsätzliche Bedeutung zu, so dass zukünftig auch mit Erfolgen für andere Geschädigte dieser britischen Lebensversicherungsgesellschaft zu rechnen ist.
Die Urteile lassen sich dabei in zwei verschiedene Gruppen unterteilen. Zum einen geht es um Schadensersatzforderungen und zum anderen um die ordnungsgemäße Erfüllung der Lebensversicherungsverträge. Denn auch diese ist bei Clerical Medical leider nicht sicher gewährleistet.
Schon in der Vergangenheit konnte wiederholt über Urteile berichtet werden, nach denen Clerical Medical deutschen Kunden zum Scha-densersatz verpflichtet ist. Ebenfalls zum Schadensersatz verurteilt wurde die Clerical Medical nun am 08.12.2010 durch das Landgericht Stuttgart, am 18.02.2011 durch das Landgericht Augsburg, am 21.04.2011 durch das Oberlandesgericht Dresden und am 04.05.2011 durch das Landgericht Augsburg. In allen Fällen wurden die Versicherungsnehmer durch die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen vertreten. Neben diesen Urteilen erteilten drei verschiedene Senate des Oberlandesgerichts München in sechs verschiedenen Verfahren, die ebenfalls von den Rechtsanwälten Wilhelm Lachmair & Kollegen geführt werden, ausführliche Hinweise, nach denen ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical bestehen.
Zu einer vollständigen Erfüllung der abgeschlossenen Lebensversi-cherungsverträge wurde die Clerical Medical am 24.03.2011 durch das Landgericht Münster verurteilt, in drei Verfahren am 12.05.2011 durch den Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Stuttgart und am 19.05.2011 durch das Landgericht Koblenz. Auch in diesen Verfahren wurden alle Kläger durch die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen vertreten. Nach diesen fünf Urteilen haben sehr viele Lebensversicherungsverträge der Clerical Medical einen viel höheren Wert, als ihn die Versicherungsgesellschaft gegenwärtig ausweißt. Clerical Medical muss also mehr an die Versicherungsnehmer ausahlen, als sie bisher bereit ist.
Im Ergebnis kann Versicherten der Clerical Medical nur dringend geraten werden, ihre Situation durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Davon sind nicht nur Versicherte betroffen, die durch kreditfinanzierte Lebensversicherungen einen großen Schaden erlitten haben, sondern auch solche, denen feste Auszahlungen aus den Le-bensversicherungen zugesagt worden sind oder denen die ominöse Marktpreisanpassung abgezogen worden ist. Gerade in solchen Fällen bestehen gute Chancen, noch mehr aus dem Versiocherungsvertrag herauszuholen. Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen gehen davon aus, dass in vielen Fällen ein Anspruch auf die Erstattung einer solchen Marktpreisanpassung besteht und die Clerical Medical im Versicherungsschein vereinbarte Auszahlungen häufig zu Unrecht verweigert.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass in vielen Fällen Schadensersatzansprüche gegen die Clerical Medical mit dem 31.12.2011 verjähren. Gerade in Anbetracht dessen gilt die Empfehlung, sich kurzfristig anwaltlich beraten zu lassen. Achten sollten Geschädigte dabei darauf, einen Rechtsanwalt zu finden, der bereits einschlägige Erfahrungen und nach Möglichkeit auch Erfolge in der Auseinandersetzung mit der Clerical Medical vorzuweisen hat. Denn die richtige Bewertung dieser schwierigen Sachverhalte bedarf sehr spezifischer Kenntnisse und Hintergrundinformationen. Weitere Informationen finden sich unter www.rentenmodell-hilfe.de .






