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"Einsparungen" bei der Anschlussförderung gehen weiter zurück

08.06.201017:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nach dem neuesten Bericht (Drucksache 16/3259) vom 01. Juni 2010 wird eine „Einsparung“ für den Zeitraum 2003 bis 2009 von rund 100 Mio. € errechnet. Im vergangen Jahr betrug die „Einsparung“ noch 155 Mio. €. Was ist passiert?

Die Bürgschaftsleistungen des Landes Berlin sind explosionsartig ge-stiegen. Hat das Land bis Ende 2008 nach eigenen Angaben 97,8 Mio. € an Bürgschaften ausgegeben, so stieg die Zahlung allein im letzten Jahr um 149,3 Mio. € auf jetzt 247,1 Mio. €. Damit waren die Ausgaben des Jahres 2009 rund 1,5 mal höher als die Bürgschaften die in den Jahren 2003 bis einschließlich 2008 gezahlt wurden.

Gerade die Insolvenzen erweisen sich für das Land Berlin zu einem Fass ohne Boden.

Die vom Land Berlin verbürgten Darlehen für Gesellschaften ohne persönliche Haftung sind zum Vorjahresbericht von 462 Mio. € auf 524 Mio. € ebenfalls angewachsen. Hier liegt der Sprengstoff für den Berliner Haushalt.

Und die Hälftige Zahlung dieser Bürgschaften durch den Bund muss das Land vor Gericht erstreiten. In der ersten Instanz hat das Land Berlin den Prozess verloren.



Weiterhin fällt die Rückzahlung bereits gewährter Aufwendungsdarlehen in Höhe von 131 Mio. € aus.

Ein weiterer Problembereich, den auch die Expertenkommission nicht erkannt hat, sind die Erbbaugrundstücke auf denen Sozialwohnungen errichtet wurden.
Bei knapp 100 Grundstücken mit Erbbaurecht gibt es keine Anschlussförderung. Da der Erbbauzins nicht insolvenzfest ist, braucht ein Erwerber diesen Zins nicht zu zahlen. Nach den Berechnungen des Senats verliert das Land pro Jahr dadurch 6,8 Mio. €. Bei einer Restlaufzeit von 60 Jahren beträgt der Einnahmeverlust mehr als 400 Millionen Euro.


Fazit:
Die gezahlten Bürgschaften fressen die Einsparung auf und die Risiken sind nicht mehr kontrollierbar.

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