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Wende in der Berliner Förderpolitik des sozialen Wohnungsbaus

29.04.200412:16 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) 15.1.2003 - Die Berliner Förderung des sozialen Wohnungsbaus steht vor einer zweiten entscheidenden Wende. Nachdem 1997 bereits die Neubauförderung eingestellt wurde, steht nun die Entscheidung über die Anschlussförderung der Wohnungsbaujahrgänge 1987-1997 an. Folgt der Senat dem einstimmigen Votum der Expertenkommission zur Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau unter Leitung des Präsidenten des DIW Berlin, Klaus Zimmermann, wird es zu einem Ausstieg aus dem System der generellen Subventionierung von Kostenmieten - unter der Maßgabe eines Härteausgleichs für Mieter - kommen. Der aktuelle DIW-Wochenbericht 3/2003 beschreibt die Eckpunkte der Einsparmöglichkeiten für das Land Berlin, die von der Expertenkommission untersucht wurden.



Die Wohnungsbaujahrgänge 1987-1997 umfassen etwa 25.000 Mietsozialwohnungen. Das Land trägt hier während der ersten 15 Jahre (Grundförderung) bis zu 80 % der Kostenmiete (der Wert, den der Eigentümer als monatliche Kosten gegenüber dem Fördergeber angeben kann) von maximal 19,40 Euro. Eine Anschlussförderung für diese Jahrgänge würde den Berliner Haushalt in den nächsten 15 Jahren mit nominal ca. 2,5 Milliarden Euro (Barwert ca. 1 Milliarde Euro) belasten. Das Eingehen solcher Verpflichtungen hielt die Kommission angesichts der Haushaltslage Berlins, eines momentanen Leerstands von 100.000 Wohnungen in der Stadt und einer langfristig eher sinkenden Zahl von Berliner Haushalten weder für ökonomisch noch für sozial gerechtfertigt. Allerdings konnte sich die Mehrheit der Mitglieder nicht zu einer radikalen Abkehr von der Subventionierung der Objekte durchringen. Der gefundene Kompromiss sieht vor, Eigentümern von Objekten mit entsprechend geringer Leistungskraft Einzelverträge anzubieten, in denen die weitere Förderung geregelt wird. Eine radikale Abkehr hätte bedeutet, dass der Senat nach dem Ende der Grundförderung sofort alle Zuwendungen an die Eigentümer einstellt und gehäufte Insolvenzen in Kauf nimmt. Trotz der dann fälligen Bürgschaften des Landes für einen Großteil der Kredite der Wohnungsunternehmen weist dieses Modell gegenüber einer Anschlussförderung ein Einsparpotential von bis zu 80 % auf. Die jetzt gefundene Ausstiegslösung beschreibt somit weniger die optimale als vielmehr die unter ökonomischen und politischen Gesichtspunkten am ehesten tragbare Lösung. Das Einsparpotential dieser Variante liegt bei mindestens 30 %. Ob diese Marke überschritten wird, hängt wesentlich davon ab, inwieweit die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei den Verhandlungen den Investoren und Mietern mit subjekt- und objektbezogenen Hilfen entgegenkommt. Schon heute ist jedoch klar zu erkennen, dass der Senat mit einem Beschluss zum Ausstieg einen viel größeren Handlungsspielraum gewinnen wird, als dies mit Einsparlösungen unter Beibehaltung des alten Systems möglich wäre.

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