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Landgericht Berlin: Kein Schadensersatz bei Wegfall der Anschlußförderung

(openPR) Landgericht Berlin - Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (mitgeteilt von LG Berlin, Pressemitteilung Nr. PM 39/2007 vom 24.05.2007)

Die Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin wies am 24.5.2007 die Klagen verschiedener Immobilienfonds gegen die Investitionsbank Berlin und das Land Berlin ab. Die Kläger wollten vom Gericht feststellen lassen, dass die Investitionsbank und das Land verpflichtet seien, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aufgrund des Wegfalls der so genannten Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau entstanden sei und noch entstehen werde.

In der mündlichen Begründung wies das Gericht darauf hin, dass Immobilienfonds, die Subventionen in Anspruch nähmen, grundsätzlich auch das Risiko tragen müssten, dass diese öffentlichen Mittel zukünftig nicht mehr gewährt würden. Die Investitionsbank Berlin habe den Bauherren lediglich für 15 Jahre eine Grundförderung bewilligt. Über die Anschlussförderung für weitere 15 Jahre habe – mit offenem Ergebnis – im Rahmen der verfügbaren Mittel nach dem Auslaufen der Grundförderung entschieden werden sollen. Den Investoren sei diese Regelung bekannt gewesen. Sie könnten sich daher nicht darauf berufen, dass sie bei Gewährung der Grundförderung davon ausgegangen seien, dass ihnen nach Ablauf der Grundförderung auch eine Anschlussförderung bewilligt würde.
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
(Landgericht Berlin, Gesch.-Nr.: 21 O 4/07, 21 O 10/07 und 21 O 11/07).

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