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Schadensersatz in Sachen DOBA Fonds MTC

17.05.201109:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Landgericht München I verurteilt Gründungskommanditisten des DOBA-Fonds MTC München und Berlin, Rhinstr. 11 KG zu Schadensersatz!

Weil die Gründungsgesellschafterinnen ihrer Pflicht zur ordnungsgemässen Prospektierung nicht nachgekommen sind, wurde einem Anleger vor Landgericht München I in Sachen DOBA Fonds MTC rechtskräftig Schadensersatz zugesprochen. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Verweis auf eine zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I vom 20.04.2010.

Der dortige Kläger machte gegen die Gründungsgesellschafterinnen der DOBA-Fonds MTC München und Berlin Rhinstr. 11 KG Rückabwicklung seiner Beteiligung geltend. Das dortige Rückabwicklungsbegehren wurde auf die Grundsätze der Prospekthaftung im weiteren Sinne gestützt.

„Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass unter anderem die Frage der Kaufpreisbemessung für das Fondsobjekt im Fondsprospekt unzutreffend geschildert ist. Zudem sei die Prospektpassage um die Änderung des Kaufpreises je nach Veränderung der kalkulierten Miete irreführend, weil der Durchschnittsleser damit den Eindruck verbindet, dass die Möglichkeit besteht, dass sich die Miete für das Objekt zum prospektierten Stichtag am 01.01.1998 noch verringern kann“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Anleger des MTC Fonds haben daher sehr gute rechtliche Argumente und Chancen auf Schadensersatz, wobei es die absolute Verjährungsfrist zum 31.12.2011 zu beachten gilt. „Alle Beteiligungen des grauen Kapitalmarkts, die vor 2002 abgeschlossen worden sind, werden zum 31.12.2011 verjähren, diese Verjährung nur durch verjährungshemmende Maßnahmen unterbrochen werden kann“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche betroffenen Anlegern dringendst empfiehlt, noch in diesem Jahr aktiv zu werden, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche rechtlich durchsetzen wollen.

Die Entscheidung des Landgerichts München I ist zu beziehen unter E-Mail .

Weitere Rückfragen beim Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter www.schutzverein.org oder per Telefon unter: 0851/9884011.

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