(openPR) Investmentfonds wie der DEGI - Immobilienfonds geben Anteile an einem Fondsvermögen aus, die grundsätzlich jederzeit wieder verkauft werden können. Der DEGI German Business Fonds hat nun diese Möglichkeit der Anteilsrücknahme ausgesetzt. Seit Anfang Dezember 2010 nimmt dieser aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten keine Anteile mehr zurück. Bei diesem Fonds handelt es sich um eine Kapitalanlage, die bevorzugt für institutionelle Anleger aufgelegt wurde. Damit sind fast alle Aberdeen-Immobilienfonds geschlossen.
Zuvor war bereits die Frist für die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen der beiden Immobilienfonds DEGI International und DEGI Global Business bis November 2011 verlängert worden. In dieser Zeit soll durch Immobilienverkäufe genug Liquidität aufgebaut werden. Wenn dies nicht gelingt, ergeht es den Fonds wie dem DEGI Europa, der bereits endgültig „geschlossen“ wurde. Was für die Anleger des DEGI Europa nach der Liquidation zur Verfügung steht, ist ebenfalls offen. „Am 14.02.2011 wurde der Anteilswert wieder leicht gesenkt, da durch die vorzeitige Rückführung von Krediten eine Vorfälligkeitsentschädigung an die finanzierenden Banken angefallen ist und dies den Anteilswert vermindert“, so Rechtsanwalt Dr. Marius M. Schick von der Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl.
Der Premium Management Immobilien Fonds ist ebenfalls betroffen. Die Firma cominvest Asset Management GmbH hatte zunächst den Fonds geleitet, bis die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft am 14.Juni 2010 mit dieser Firma verschmolz. Eine Reihe von Änderungen, die in diesem Zusammenhang erforderlich waren, sind mit Datum vom 01.01.2011 wirksam geworden. Den Jahresberichten lässt sich zudem entnehmen, dass sich das Fondsvermögen vom Ende des Jahres 2008 in Höhe von EUR 2.522.063.502,49 zum Stichtag 30.09.2010 auf EUR 1.211.371.730,66 verringert hat.
Weitere Fonds sind Morgan Stanley P2 Value, KanAm Grundinvest, die bereits abgewickelt werden und Axa Immoselect, SEB Immoinvest, CS Euroreal A, TMW Immobilien Weltfonds.
Käufer dieser Fondsanteile haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Verlust auszugleichen. Wenn die beratende Bank den Anleger vor Kauf der Fondsanteile nicht ausreichend über die Risiken des Fonds informiert hat, hat der Anleger einen Schadensersatzanspruch. Oftmals wurde der Immobilienfonds als absolut sichere Anlage vorgestellt, über die man jederzeit verfügen könne. Ein wichtiger Aspekt ist aber die mögliche Schließung des Fonds nach § 81 InvG. Insoweit kommt bereits eine Verletzung von Aufklärungspflichten in Betracht. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Bank den Kunden ihre Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“, die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, nicht offen gelegt hat. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann auch insoweit ein Beratungsfehler vorliegen, der zum Schadensersatz führen kann.
„Wir haben bereits Klage in Sachen DEGI eingereicht, die sowohl auf die speziellen Haftungsgründe im Zusammenhang mit dem DEGI-Fonds abzielt als auch die typischen Beratungsfehler berücksichtigt“, so Rechtsanwalt Dr. Marius M. Schick.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Marius M. Schick











