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Rentenmodelle vor Gericht: Kredite müssen nicht zurückgezahlt werden

(openPR) München, den 27.05.2010. Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen berichteten in der Vergangenheit immer wieder über die unselige Beteiligung einiger deutscher Kreditinstitute an Hebelgeschäften und Altersvorsorgemodellen auf Basis der Lebensversicherungsverträge der britischen Clerical Medical. Insbesondere Modelle wie die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept Rente oder Lex-Rente, der Europlan, die Novarent, der Profit-Plan Noble, SmartIn, die Private-Sicherheits-Rente (PSR), die PerformancePlus Rente und Private BestAge wären ohne die Beteiligung der Kreditinstitute nicht denkbar gewesen.



Allerdings eröffnet die konzeptionelle und praktische Einbindung der Banken für die Geschädigten auch rechtliche Ansatzpunkte, um durch ein Vorgehen gegen die betroffenen Institute ihre Situation zu verbessern. Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen konnten vor diesem Hintergrund schon für eine dreistellige Zahl von Mandanten mit verschiedenen Kreditinstituten Vergleiche aushandeln, die erhebliche Darlehensnachlässe beinhalten. Einige Banken waren allerdings zunächst auch nicht bereit irgendwelche oder angemessene Zugeständnisse zu machen. Daher wurden gegen neun Kreditinstitute für die Mandanten der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen zwischenzeitlich zahlreiche Klagen erhoben, um eine gerichtliche Klärung der Rechtslage zu erreichen. Teilweise konnten auch die Kreditinstitute selbst dazu veranlasst werden Klage einzureichen. Da die zu klärenden Rechtsfragen immer auch eine Vielzahl weiterer Fälle betreffen, handelt es sich praktisch um Musterverfahren.

Der bisherige Verlauf dieser Gerichtverfahren ist für die Geschädigten außerordentlich erfolgreich gewesen. Soweit bereits Urteile ergingen, wurde durchweg zu Lasten der Banken entschieden. So verlor die Bayerische Landesbank, BayernLB, zuletzt vor unterschiedlichen Landgerichten zwei Verfahren im Zusammenhang mit dem Europlan. Zwei weitere Landgerichte haben der BayernLB bereits Hinweise erteilt, die ebenfalls die Position der geschädigten Kunden bestätigen. Danach dürften also schon die nächsten Niederlagen dieser Bank zu erwarten sein. Zweimal verloren hat auch die Deutsche Apotheker und Ärzte Bank, Apo Bank, bereits vor dem Landgericht. Betroffen sind Beteiligungen der Apo Bank am Profit-Plan Noble und der Privaten-Sicherheits-Rente (PSR). Dabei wurde jeweils festgestellt, dass der Bank keine Ansprüche mehr gegen den Kunden zustehen. Das Darlehen muss also nicht zurückgezahlt werden. In einem Fall wurde die Apo Bank auch schon zur Erstattung der bisherigen Zinszahlungen verurteilt. Ebenfalls verurteilt wurde schließlich die BW Bank, ein Teil der Baden Württembergischen Landesbank. Auch hier entschied das Landgericht, dass die Kunden das Darlehen für ein Rentenmodell nicht zurückzahlen müssen.

Keines der fünf genannten Urteile ist bisher rechtskräftig. Die Begründungen der Gerichte entsprechen aber der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen rechnen daher mit einer Bestätigung durch die nächste Instanz.

Nachdem sich die Feststellungen der Urteile auch auf viele weitere Fälle übertragen lassen, kommt ihnen grundsätzliche Bedeutung zu. Zum einen wurden vor diesem Hintergrund daher schon weitere Klagen gegen Kreditinstitute eingereicht. Zum anderen ist bei einigen Instituten aber auch schon eine gestiegene Bereitschaft zu außergerichtlichen Vergleichen zu erkennen.

Manche Kreditinstitute waren auch so weitsichtig, Urteile rechtzeitig abzuwenden. So konnten die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen einige Klageverfahren vor oder nach der ersten mündlichen Verhandlung vor Gericht mit angemessenen Vergleichen erledigen.

In der ersten Instanz sind gegenwärtig noch Gerichtsverfahren gegen die BayernLB, die BW Bank, die Apo Bank, die DSL Bank, die Volksbank Nagoldtal, die DZ Bank International und Gries und Heissel anhängig. Klagen gegen weitere Kreditinstitute sind bereits vorbereitet.

Betroffenen kann nur empfohlen werden, anwaltlichen Rat zu ihrer Situation einzuholen. Dringend gewarnt sei davor, ohne anwaltliche Beratung Vereinbarungen mit den finanzierenden Banken abzuschließen oder Änderungen am Finanzierungskonzept vorzunehmen. Weitere Informationen finden sich unter www.rentenmodell-hilfe.de .

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