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Google StreetView - Segen oder Fluch?

21.05.201016:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Google StreetView - Segen oder Fluch?
Rechtsanwältin Jenny Hubertus
Rechtsanwältin Jenny Hubertus

(openPR) Während Google Earth seinerzeit noch mit Spannung erwartet wurde, wird gerade in Deutschland über kein Google-Projekt mehr diskutiert, als über Google StreetView.

Das Straßennetz der USA ist schon lange fast vollständig unter Google StreetView abrufbar und immer mehr europäische Staaten ziehen nach, um Besuchern einen virtuellen Sparziergang durch ihre Metropole zu ermöglichen.


Noch dieses Jahr sollen weite Teile des deutschen Verkehrsnetzes online gestellt werden.

Während dieses Projekt auch in Deutschland von vielen mit Spannung erwartet wird, werden auch immer mehr Bedenken laut:


Für die Befürworter von Google StreetView liegen die Vorteile auf der Hand

Nutzer können sich am Reiseort ihrer Wahl umsehen, ohne auch nur einen Fuß vor die Tür zu setzten, oder die neue Nachbarschaft erkunden, ohne schon die Umzugskartons gepackt zu haben.


Datenschützer warnen allerdings

Zur Katalogisierung der Straßen und Landschaften fahren speziell ausgerüstete Pkw mit mehreren hochauflösenden Kameras durch die eigene Straße und halten alles fest, was sich dort gerade abspielt.
Personen werden genauso erfasst und dargestellt, wie das eigene Haus – mit allen vorhandenen oder auch nicht vorhandenen Sicherungsvorkehrungen.

Zwar hat sich Google dazu verpflichtet, die Gesichter aller aufgenommenen Personen unkenntlich zu machen – zu pixeln –, allerdings gibt es keine Gewissheit, dass eine Identifizierung von Personen, gerade in der passenden Umgebung, z. B. vor der eigenen Haustür, nicht doch möglich ist. Hinzu kommt, dass die Anonymisierung der Gesichter automatisch erfolgt und keineswegs sichergestellt ist, dass das entsprechende Bildbearbeitungsprogramm alle Gesichter auch tatsächlich erkennt.


Welche Möglichkeit bleibt also denen, die nicht sich selbst oder das eigene Haus für jedermann zugänglich im world wide web präsentieren wollen?

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) empfiehlt Bürgern, die eine Veröffentlichung in Google StreetView ablehnen, der Verwendung des aufgezeichneten Bildmaterials zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei Google formlos erhoben werden und zwar

- per E-Mail an E-Mail, oder
- per Briefpost an Google Germany GmbH,
Betreff Google Streetview
ABC-Str. 19
20354 Hamburg.

Einen Musterwiderspruch finden Sie auf der Homepage des BMELV unter:

http://www.bmelv.de/cln_172/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html.

Alles Wissenswerte über Google StreetView – insbesondere wann Aufnahmen von Ihrer Wohngegend geplant sind - erfahren Sie unter:

http://maps.google.com/intl/de/help/maps/streetview/faq.html.

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