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Streetview: time-o-rama.com Betreiber warnt vor einseitiger Berichterstattung

19.04.201009:21 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Leitfaden:
Der Berliner Internet Unternehmer Peter Debik, Betreiber der Häuserfoto-Sammlung time-o-rama.com, warnt vor einer zunehmend unkritischen, gegen Google Streetview gerichteten Berichterstattung.

Haupttext:
Berlin, 19.04.2010. Google Streetview möchte Ende des Jahres seinen Häuserfoto-Dienst auch in Deutschland starten. Manche Politiker reagieren darauf, indem sie gegen die Veröffentlichung von Fotos öffentlicher Gebäude bei Google widersprechen. Die Streetview Kritiker sehen sich dadurch bestätigt. Sie argumentieren, der Dienst könne von Einbrechern dazu missbraucht werden, lukrative Objekte auszuspähen, und von Banken, die Kreditwürdigkeit von Kunden zu bewerten. Neben Datenschützern vertrat auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner in einem Interview in der "Süddeutschen Zeitung" diese Argumente. Sie sprach zudem von einer "millionenfachen Verletzung der Privatsphäre".



Einige Wochen darauf ruderte Aigner jedoch zurück und bewertete Streetview in einem ARD-Interview anders. Erstmal solle eine Enquete-Kommission prüfen, ob es sich um eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre handele. Zwischenzeitlich waren Berichte erschienen, in denen die von Datenschützern vorgetragenen Argumente widerlegt wurden.

"Das häufigste Argument gegen Streetview ist, dass Häuserfotos im Internet von Einbrechern zur Planung einer Straftat verwendet werden könnten" sagt Peter Debik vom Häuserfoto-Portal time-o-rama.com, dass schon jetzt Straßen und Häuser fotografiert und online zeigt. Debik: "Der Geschäftsführer der Zentralen Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes verneint klar, dass Einbrechern Häuserfotos etwas nutzen." Dies sei auch leicht nachvollziehbar, da 97% aller Einbrüche Spontantaten seien. Ob ein Fenster offen stehe und zum Einbruch einlade, sehe ein Einbrecher erst unmittelbar vor seiner Tat. Debik von time-o-rama.com weist außerdem darauf hin, dass es trotz jahrelanger, milliardenfacher Nutzung von Routing- und Geodaten, auf denen sogar hinter die Zäune von Grundstücken geblickt werden kann, kein Fall bekannt wurde, in denen diese Daten für einen Einbruch verwendet wurden.

"Das zweithäufigste Argument gegen Streetview ist, dass Banken die Kreditwürdigkeit von Kunden anhand der Fotos einschätzen könnten. Aber auch das ist falsch." erläutert Debik, selbst gelernter Bankkaufmann. Kreditinstitute seien nämlich rechtlich verpflichtet, bei der Kreditvergabe die Bedienbarkeit des Kredits anhand des Einkommens zu bewerten. Die Wohnverhältnisse spielten keine Rolle. Entscheidungen würden ausschließlich anhand der Zahlen getroffen.

Trotzdem bedienen sich Lokalpolitiker gerne der offensichtlich falschen Argumente und wollen Häuserfotos im Internet verbieten. Debik meint, dies läge an der einseitigen Berichterstattung über Google Streetview, in der die falschen Argumente stetig wiederholt würden, aber Streetview Befürworter kaum zu Wort kämen. Vor allem der "Donaukurier" tue sich mit einseitigem Journalismus hervor. Er veröffentlichte seit November 2009 diverse Artikel, leierte eine Bürger-Widerspruch-Aktion an, ließ dabei aber niemals einen Streetview Befürworter zu Wort kommen.

Mehrere süddeutsche Gemeinden wollen Fotos öffentlicher Gebäude im Internet indes auch verbieten. Ingolstadt ist Vorreiter. Das Liegenschaftsamt hat die Veröffentlichung von Fotos öffentlicher Gebäude in Streetview vergangene Woche untersagt. Im Klartext: Artikel 5 des Grundgesetzes, der jedem Bürger die Freiheit garantiert, Fotos seiner Umwelt anzufertigen und zu veröffentlichen, gilt in Ingolstadt nicht mehr.

Debik warnt davor, dass durch eine einseitige Berichterstattung in den Medien eine gefährliche Entwicklung in Deutschland um sich greifen könnte. Die Einschränkung von Artikel 5 des Grundgesetzes gefährde die Freiheit jedes Bürgers. Er begründet seine Meinung: "Wenn eine Gemeinde darüber entscheiden kann, ob Berichte über eine Schule oder einen Kindergarten bebildert erscheinen dürfen, dann kann sie damit auch verhindern, dass kritische Berichte über einen schlechten Zustand der Gebäude veröffentlicht werden. In totalitären Regimen geht man genau so vor. Was kommt nach dem Fotoverbot? Ein Verbot, Adressverzeichnisse zu besitzen weil man damit eine Verbindung zwischen dem Namen einer Person und seiner Adresse herstellen könnte? Hier werden unter dem Deckmantel des Datenschutzes Bürgerrechte ersatzlos gestrichen." Der Portalbetreiber argumentiert, dass weder Streetview noch seine Plattform time-o-rama.com eine Verbindung zwischen Personen und Ort oder zwischen Personenfotos und Namen herstellen. Zudem würden Personen und Fahrzeugkennzeichnen unkenntlich gemacht. Trotz dieser weitreichenden, gesetzlich gar nicht geforderten Zugeständnisse betreiben Lokalpolitiker weiterhin ein grundsätzliches Fotoverbot.

Debik bittet die Presse, die Ziele von Datenschützern und Politikern kritisch zu betrachten und die falschen Argumente gegen Google Streetview nicht kommentarlos abzudrucken. Insbesondere recherchierten kaum ein Sender oder Zeitung selbst, sondern übernähmen die Argumente unkritisch, die Politiker und Datenschützer nennen. Diese wiederum bedienen sich für ihre Argumentation aus dem, was die Presse berichtet. So entstünde ein Kreislauf, in dem Streetview Befürworter selten zu Wort gelangten, obgleich Internet-Foren belegten, dass diese viel zahlreicher seien als die Gegner. Debik weist ferner darauf hin, dass in den vergangenen 10 Jahren viele einschlägige Urteile bis hin zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen sind, die sich Gebäudedatenbanken und Häuserfotos widmeten. Alle Urteile gelangten zu dem Ergebnis, weder Persönlichkeitsrechte noch Privatsphäre würden durch Häuserfotos im Internet beeinträchtigt. Doch auch das wird in der bisherigen Berichterstattung selten erwähnt. Statt dessen werden von Streetview-Gegnern bezahlte und entsprechend gefärbte Rechtsgutachten zitiert, die die juristische Wirklichkeit gar nicht wiedergeben.

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