(openPR) Leipzig. Die energetische Qualität von Wohnhäusern ist objektiv schwer darzustellen. Abhilfe schafft hier ein Energiepass bzw. Energieausweis, der seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser bezieht sich auf die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wer eine Immobilie erwerben oder mieten möchte, hat einen Anspruch auf diesen Energieausweis.
Energiebedarf und Energieverbrauchskennwert
Der Energieausweis dokumentiert zum einen den Energiebedarf einer Immobilie; zum anderen wird der Energieverbrauchskennwert dargestellt. Unter Energiebedarf versteht man die Energie, die zur Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser benötigt wird. Diese Daten – zu finden im Bedarfsausweis – beziehen sich auf die bauliche Substanz sowie die technische Ausstattung der Immobilie, nicht jedoch auf die spezifischen Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner bzw. Mieter. Der Energieverbrauchskennwert – der im Verbrauchsausweis dokumentiert ist – kennzeichnet den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes, berücksichtigt demnach auch spezifische Umstände des Gebäudes wie witterungsbedingte Umstände bzw. Leerstand. Durch eine so genannte Witterungsbereinigung wird das Klima der vergangenen Jahre berücksichtigt. Damit wird gewährleistet, dass außergewöhnliche klimatische Bedingungen bzw. regionale Umstände der letzten drei Jahre beachtet werden.
Wer profitiert vom Energieausweis?
Beim Kauf einer Immobilie bietet der Energieausweis eine Entscheidungshilfe, mit welchen Energiekosten künftig zu rechnen ist. Objekte in verschiedenen Regionen mit unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten können so objektiv verglichen werden. Zudem wird die energieeffizienz für Verkäufer bzw. Vermieter zunehmend zu einem Qualitätsargument, da die Käufer bzw. Mieter immer umwelt- und kostenbewusster werden. Der Energieausweis stellt außerdem eine Basis für Modernisierungs- bzw. Investitionsmaßnahmen dar. Dem Hauseigentümer wird damit eine wichtige Entscheidungshilfe für die energetische Sanierung seiner Immobilie an die Hand gegeben.
Wie erhält man einen Energieausweis?
Ein Energieausweis wird nicht beantragt, sondern durch einen qualifizierten Energieausweisaussteller ausgestellt. Bundesweite Informationen sind auch unter www.dena.de zu finden. Die Qualifikation der Aussteller ist nicht gesetzlich geregelt, allerdings sollten diese eine entsprechende Qualifikation als Architekten, Ingenieure oder Handwerker besitzen.
Mangelnde Transparenz
Vielfach wird die mangelnde Transparenz und Einfachheit des Ausweises kritisiert. Zur Prüfung der Daten ist Expertenwissen notwendig, da die verwendeten Kennzahlen oftmals unbekannt sind und schlecht zu vergleichen. Die verwendete Farbskala erschwert zudem die energetische Einstufung des Gebäudes.









