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Energieausweis wird Pflicht

28.11.200711:26 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Die Handwerkerauktionsbörse jobdoo.de informiert über die gesetzlichen Neuregelungen zum Energieausweis und wie sich Hausbesitzer vor „teuren“ Billigangeboten schützen.

Hamburg, 28.11.2007 – Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Deren wichtigster Bestandteil ist die verbindliche Einführung von bundesweit einheitlichen Energieausweisen für Bestandsgebäude, wie sie für Neubauten schon seit Jahren Pflicht sind. Die Handwerkerauktionsbörse jobdoo.de nimmt den Energieausweis im monatlichen Servicethema genauer unter die Lupe, warnt Hausbesitzer vor Billigangeboten aus dem Internet und bietet eine kostenfreie Erstberatung an.



Nicht nur die Bewohner älterer Häuser und Altbauwohnungen kennen das Problem: In den Wintermonaten steigen die Heizkosten oft ins Unermessliche und dennoch wird die Wohnung nie so richtig warm. Der Grund ist vielfach eine schlechte Wärmedämmung. So verschwenden viele Hausbesitzer über den Winter Unmengen Energie. Dieses Problem will die Bundesregierung mit der neuen Energieeinsparverordnung in den Griff bekommen: Ab 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für alle Wohnungen und Häuser Pflicht, die 1965 und vorher gebaut worden sind. Stichtag für die Einführung des Energieausweises bei Gebäuden, die nach 1965 errichtet wurden, ist der 1. Januar 2009. Mit der Einführung des Energieausweises soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden erfasst und jeweils geeignete Einsparmöglichkeiten aufgezeigt werden. Dabei unterscheidet man zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis.

Hausbesitzer sollten sich vor Erstellung eines Energieausweises ausführlich bei einem qualifizierten Energieberater informieren und nicht auf billige Lockangebote aus dem Internet hereinfallen, die im schlimmsten Fall richtig teuer werden können. Denn die Vorlage eines unvollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Deshalb rät auch die Deutsche Energie-Agentur (dena) von Billigangeboten ab, die per Online-Fragebogen erstellt werden: Kein Vor-Ort-Termin bedeutet zwar einen geringen Aufwand – allerdings oftmals auch einen ungültigen Energieausweis.

Weitere Informationen rund um den gesetzlich verordneten Energieausweis finden Hausbesitzer auf der Handwerker- und Dienstleistungsbörse jobdoo.de. Zusätzlich haben Verbraucher hier die Möglichkeit, ein kostenfreies Erstberatungsangebot der bundesweit mehr als 1.100 zertifizierten Energie-Fachberater des Baustoff-Fachhandels zu nutzen.

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