openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Energieausweis ist Pflicht: Vermietern und Verkäufern droht Bußgeld bis 15.000 Euro

03.08.201509:03 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Bei Verkauf und Vermietung müssen Immobilienanzeigen Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes ausweisen. Ab Mai 2015 droht Vermieter und Immobilienverkäufern ein Bußgeld, wenn sie keine Energieangaben machen.
Immobilienanzeigen müssen Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten: Seit 1. Mai 2014 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Nun werden die Regelungen verschärft, denn ab Mai 2015 drohen nun auch Bußgelder, wenn die Inserenten auf die Informationen verzichten.


Die Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie etwa Zeitungen oder Online-Portalen. Die Verkäufer bzw. Vermieter sind nach der neuen Regelung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Das müssen Immobilienanzeigen enthalten
Folgende Daten in der Anzeige müssen bei Wohngebäuden berücksichtigt werden:
• die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis),
• der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr,
• der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes
(z. B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.),
• das Baujahr des Gebäudes,
• die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis vor, müssen die darin angegebenen Daten für den Endenergiebedarf/ Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der Heizung veröffentlicht werden.
• Für Nichtwohngebäude wie Büros, Hallen und Produktionsflächen gelten zum Teil abweichende Regelungen.

Mit Einführung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) gewinnt der Energieausweis für Gebäude auch darüber hinaus an Bedeutung. So sind Verkäufer und Vermieter künftig verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden. Bei Vermietung reicht eine Kopie als Anlage zum Mietvertrag.
Den für zehn Jahre gültigen Energieausweis müssen Vermieter und Verkäufer von Gebäuden oder Wohnungen den Interessenten unaufgefordert vorlegen. Auch beim Neubau oder einer umfassenden Sanierung ist die Ausstellung Pflicht.
Ein Mieter oder Käufer erfährt über den Ausweis, wie energieeffizient das Gebäude ist, und er erhält eine Orientierung, wie hoch die Heizkosten sein können. Eine Skala von Grün bis Rot verdeutlicht den energetischen Zustand.
Aber auch bei folgenden Punkten droht dem Eigentümer ein Bußgeld:
• Wenn im Energieausweis keine oder eine Falsche Registrierungsnummer vorliegt
• Unberechtigterweise ein Energieausweis ausgestellt wird
• Energiekennwerte nicht oder Falsch angeben wurden

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
• Architekten, Energieberater, Schornsteinfeger, Bauingenieure, Spezialisierte Dienstleister.
Gerne erstellen wir für Sie Ihren Energieausweis

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 864698
 662

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Energieausweis ist Pflicht: Vermietern und Verkäufern droht Bußgeld bis 15.000 Euro“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Couture-immobilien

Bausparen wird immer beliebter
Bausparen wird immer beliebter
Den jüngsten Erhebungen des statistischen Bundesamtes zufolge wurden seit Beginn der Finanzkrise rund 1,5 Millionen Eigenheime und Eigentumswohnungen erworben. Lebten nur 41,6 Prozent der rund 36 Millionen Haushalte vor der Finanzkrise im Eigentum, waren es Ende 2011 bereits 45,7 Prozent - Tendenz steigend. Um sich ein Eigenkapitalpolster zu schaffen, greifen immer mehr Bundesbürger auch auf den Bausparvertrag zurück. Hierbei wird ein fester Betrag abgeschlossen, der in eine Anspar- und eine Tilgungsphase unterteilt ist. Das eingezahlte Kapit…

Das könnte Sie auch interessieren:

Marktmonitor Immobilien 2015: Jeder 2. Immobilienverkäufer hat keinen Energieausweis – ab 1. Mai droht Bußgeld
Marktmonitor Immobilien 2015: Jeder 2. Immobilienverkäufer hat keinen Energieausweis – ab 1. Mai droht Bußgeld
47 Prozent der Immobilienverkäufer beauftragen Makler, ohne über einen Energieausweis zu verfügen, das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2015 von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale / Übergangsfrist für Energiekennwerte in Immobilieninseraten endet zum 30. April 2015 – danach wird Bußgeld fällig / Jeder 3. Makler berichtet über Mehrarbeit …
Ausweispflicht für Gebäude
Ausweispflicht für Gebäude
Zeigen Sie mir Ihren Energieausweis und ich sage Ihnen, ob ich hier wohnen möchte. So kann es Vermietern und Verkäufern von Wohnflächen schon bald gehen. Die Höhe der Energiekosten entspricht heute knapp einer zweiten Miete, da sollte der zukünftige Bewohner wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Grundlage für den Energieausweis ist das Energiespargesetz …
Energieausweis
Energieausweis
Ein Energieausweis ist bei einer Vermietung oder bei einem Verkauf von Wohn- oder Nichtwohngebäuden seit 01.05.2014 Pflicht. Die Ausstellung ist durch den Makler oder Eigentümer der Immobilie möglich. ------------------------------ Ein Energieausweis (https://online.energieausweisschwaben.de) ist bei einer Vermietung oder bei einem Verkauf von Wohn- …
Bild: Top Ten-Fragen und Antworten zum EnergieausweisBild: Top Ten-Fragen und Antworten zum Energieausweis
Top Ten-Fragen und Antworten zum Energieausweis
Bonn (Strom-Prinz.de) - Gut ein halbes Jahr nach Einführung des Energieausweises läßt der Kenntnisstand insbsondere von privaten Vermietern noch zu Wünschen übrig. Wie eine aktuelle Studie der dena jetzt ermittelte, können nur 31 Prozent der Besitzer von privat vermieteten Objekten einen Energieausweis vorweisen. 23 Prozent wissen immer noch nicht, dass …
Bild: Hoher Aufklärungsbedarf bei EnergieausweisenBild: Hoher Aufklärungsbedarf bei Energieausweisen
Hoher Aufklärungsbedarf bei Energieausweisen
Bislang in der Mehrheit der Inserate fehlende Angaben Seit dem 01.05.2014 ist die Vorlage eines Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf Pflicht, am 01.05.2015 endete die Übergangs­frist: Liegt ein Energie­ausweis jetzt noch nicht vor, droht Vermietern und Verkäufern von Immobilien ein Bußgeld. Die empirica-systeme GmbH hat unter­sucht, wie es vor …
Höhere Energiestandards ab dem 1. Mai 2014
Höhere Energiestandards ab dem 1. Mai 2014
… ein höherer Aufwand entstünden, rät der versierte Experte Bauherren zu einer Gebäudeausstattung, die bereits jetzt diesen Auflagen gerecht wird. "Eine weitere Änderung betrifft den Energieausweis, der nun noch wichtiger wird", so Otfred Schoch. Das Dokument muss ab dem 1. Mai 2014 von Vermietern und Immobilienverkäufern bei jedem Besichtigungstermin …
Energieausweis ab 1. Januar 2009 für fast alle Wohnhäuser Pflicht
Energieausweis ab 1. Januar 2009 für fast alle Wohnhäuser Pflicht
… Pflicht. Wer sein Haus verkauft oder vermietet, muss ihn dem Interessenten zugänglich machen. Ausnahme: Denkmalschutz-Immobilien. Nürnberg, 4. Dezember 2008. Demnächst gilt die Energieausweis-Pflicht auch für Besitzer von Häusern, die nach 1965 gebaut wurden. Damit müssen Eigentümer von fast allen Wohnhäusern Miet- und Kaufinteressenten Rechenschaft …
Bild: Energieausweis - Pflichtangaben in ImmobilienanzeigenBild: Energieausweis - Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Energieausweis - Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
… Eingewöhnungszeit hatte der Gesetzgeber den Anbietern zugestanden. Doch die Schonfrist ist seit 1 Jahr vorüber. Seit 1. Mai 2015 müssen Verkäufer oder Vermieter, die keinen Energieausweis vorlegen bzw. die Energiewerte des Gebäudes in einer Anzeige nicht benennen, mit einer Ordnungsstrafe bis zu 15.000 Euro rechnen. In Immobilienanzeigen in Zeitungen oder …
Bild: Jetzt heißt es Farbe bekennen Immobilienanbieter müssen Energiewerte angebenBild: Jetzt heißt es Farbe bekennen Immobilienanbieter müssen Energiewerte angeben
Jetzt heißt es Farbe bekennen Immobilienanbieter müssen Energiewerte angeben
… Eingewöhnungszeit hatte der Gesetzgeber den Anbietern zugestanden. Doch die Schonfrist ist nun vorüber. Seit 1. Mai 2015 müssen Verkäufer oder Vermieter, die keinen Energieausweis vorlegen bzw. die Energiewerte des Gebäudes in einer Anzeige nicht benennen, mit einer Ordnungsstrafe rechnen. Seit 1. Mai letzten Jahres müssen Immobilienanzeigen in Zeitungen …
Bild: LEWO Unternehmensgruppe erklärt, warum schlechte Energiewerte bei Immobilien den Kaufpreis mindernBild: LEWO Unternehmensgruppe erklärt, warum schlechte Energiewerte bei Immobilien den Kaufpreis mindern
LEWO Unternehmensgruppe erklärt, warum schlechte Energiewerte bei Immobilien den Kaufpreis mindern
… hervorzuheben. „Zudem sind Immobilienanbieter seit dem 1. Mai 2014 ohnehin verpflichtet, den Energieverbrauch des Hauses in Verkaufsanzeigen zu veröffentlichen und den entsprechenden Energieausweis vorzulegen“, so Praus weiter. Der Energieausweis enthält drei wichtige, zentrale Angaben nämlich die Art der Heizung, den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro …
Sie lesen gerade: Energieausweis ist Pflicht: Vermietern und Verkäufern droht Bußgeld bis 15.000 Euro