(openPR) Zeigen Sie mir Ihren Energieausweis und ich sage Ihnen, ob ich hier wohnen möchte. So kann es Vermietern und Verkäufern von Wohnflächen schon bald gehen. Die Höhe der Energiekosten entspricht heute knapp einer zweiten Miete, da sollte der zukünftige Bewohner wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Grundlage für den Energieausweis ist das Energiespargesetz (EnEG) aus dem die Energiesparverordnung (EnEv) resultiert. Diese Verordnung schreibt seit dem 01. Oktober 2007 vor, dass Wohngebäude energetisch auf Sparsamkeit ausgelegt sein sollen. Ab dem 01. Juli 2008 soll der Energiepass für alle Gebäude, die vor 1965 erbaut wurden, Pflicht werden. Die einzige Ausnahme stellen denkmalgeschützte Häuser dar.
Genau ein Jahr später, am 01.Juli 2009, gilt die Ausweispflicht dann auch für neuere Gebäude.
Für Hausbesitzer, die danach verkaufen oder vermieten möchten, gibt es dann kein Entrinnen mehr: Fehlt der Ausweis, drohen Strafen bis 15.000 Euro. Grundlage für die Berechnungen des Energiepasses ist entweder der berechnete Energiebedarf oder der gemessene Energieverbrauch.
Genaue Endsummen lassen sich mit diesen Werten allerdings nicht errechnen, denn der tatsächliche Verbrauch hängt vom individuellen Verhalten ab. Es sind lediglich Kennzahlen, mit denen über den Daumen gepeilt werden kann, wie viel Energiekosten zusätzlich entstehen.
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