(openPR) In Zukunft muss jeder Hausbesitzer beim Verkauf oder bei Abschluss eines neuen Mietvertrages einen Energieausweis für das Gebäude vorlegen. Der Ausweis hilft, die Höhe der Nebenkosten richtig einzuschätzen.
Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: ob ein bedarfsorientierter oder ein verbrauchsorientierter Energieausweis notwendig ist, richtet sich in der Regel nach Größe, Alter und Modernisierungsstand des Gebäudes.
Während der Übergangsfrist bis spätestens 01.10.2008 kann der Gebäudeeigentümer unabhängig von Gebäudegroße und Baujahr zwischen beiden Varianten wählen. Ab dem 01.07.2008 besteht für Gebäude, die vor 1977 erbaut wurden eine Ausweispflicht. Später gebaute Häuser benötigen erst ab dem 01.01.2009 einen Energieausweis. Beide Ausweisarten haben, soweit keine energetischen Veränderungen vorgenommen werden, eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und müssen dann erneuert werden.
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