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Plädoyer für bedarfsorientierten Energieausweis

13.12.200612:40 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Deutscher Mieterbund bei Verbändeanhörung zur Energieeinsparverordnung

„Wir fordern die Einführung eines einheitlichen bedarfsorientierten Energieausweises. Nur die Bedarfsberechnung gewährleistet ein für alle Gebäudetypen einheitliches qualitatives Berechnungsverfahren“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, bei der heutigen Verbändeanhörung zur Energieeinsparverordnung im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.



Rips begrüßte, dass endlich der Entwurf der Energieeinsparverordnung vorgelegt und da-mit auch der Energieausweis eingeführt werde. Er warnte aber vor falschen Kompromissen, nicht sinnvollen Wahlmöglichkeiten und den Gefahren, dass in Deutschland ein Flickenteppich von Gebäudeausweisen entstehe.
„Die Vielzahl von Optionen für Neubau, Ausbau, Wohnungsbestand, Gebäude mit bis zu vier und mehr als vier Wohnungen, vor und nach 1977 gebaut, wird eine beispiellose Verwirrung stiften. Wir lehnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis ab. Der Energieausweis muss die energetische Qualität des Gebäudes und der Anlagentechnik beschreiben, nicht das Nutzerverhalten im Haus.“

Aus diesem Grund hält der Deutsche Mieterbund auch die im Verordnungsentwurf vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen Energie-Bedarfsausweis und Energie-Verbrauchsausweis bis zum 1. Januar 2008 für falsch.

„Mit dem Energieausweis soll faktisch eine Zertifizierung des energetischen Zustandes der Immobilie vorgenommen werden. Mit der Transparenz über den Energiebedarf des Gebäudes wird Mietern und Käufern von Immobilien eine wichtige Orientierungshilfe an die Hand gegeben“, sagte der Mieterbund-Direktor. „Echte Vergleichbarkeit setzt aber voraus, dass die Ergebnisse des Ausweises leicht darstellbar und kommunizierbar sind. Deshalb fordern wir die Festlegung auf das bereits etablierte EU-Energieeffizienzlabel (Treppenlabel), das eine Einteilung in Energieklassen ermöglicht.“

Wer den Energieausweis als Transparenzmittel ernst nimmt, muss auch dafür sorgen, dass sein Inhalt allen Beteiligten zugängig gemacht wird. Der Deutsche Mieterbund erwartet deshalb, dass ab einer bestimmten Größenordnung auch eine Verpflichtung in die Verordnung aufgenommen wird, den Energieausweis im Gebäude auszuhängen. So können alle Bewohner des Hauses über den Inhalt des Energieausweises problemlos informiert wer-den.

Nach dem Entwurf der Energieeinsparverordnung ist vorgesehen, dass Eigentümer und Vermieter verpflichtet sind, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten sollen wählen können, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs einsetzen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden. Nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll ab dem 1. Januar 2008 der Bedarfsausweis verbindlich gemacht werden. Über-gangsweise soll die Wahlfreiheit zwischen Energieausweisen auf Bedarfs- und auf Verbrauchsgrundlage vor dem 1. Januar 2008 uneingeschränkt gelten.

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