(openPR) Der Energiebedarf einer Wohnung wirkt sich unübersehbar auf ihren Wert aus – mit VALUE5 ENERGY können Inhaber daran nun deutlich profitieren.
Spätestens ab dem 1. Januar 2009 muss jeder Hausbesitzer, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf, einen Energieausweis vorweisen. VALUE5 ENERGY verrät, wie man von einem Energieausweis für sein Haus oder Wohnung profitieren kann.
Mieter oder Käufer, die sich für den Erwerb einer neuen Immobilie interessieren, achten heute nicht mehr nur auf den generellen Zustand der Wohnung oder des Hauses, sondern prüfen ob der Hausbesitzer auch vorschriftsmäßig für den Energieschutz der Immobilie gesorgt hat. Denn hierbei lässt sich um drastische Preisabschläge von 10 bis 20 Prozent feilschen. Wer mit VALUE5 ENERGY das eigene Haus durch den Energieausweis fit für die Energieeinsparung macht und dadurch jetzt schnell handelt, kann dies als Vorteil auf dem Immobilienmarkt nutzen. IN ersten Linie dient der Energieausweis nämlich als ein richtungweisender Modernisierungskompass für Hausbesitzer. Außerdem ermöglicht er die Bewertung des Energieverbrauchs hinsichtlich des Wärmeschutzes, der Heizanlage und der Nutzergewohnheiten. Hierzu wird ein so genannter Energieverbrauchs-Kennwert ermittelt und mit einem Zielwert verglichen. Die energetische Qualität des Gebäudes wird dann auf einer Skala von grün bis rot ausgewiesen und zusätzlich Modernisierungsempfehlungen ausgesprochen.
Mit VALUE5 ENERGY jetzt die Vorteile nutzen
Mit dem Energieausweis können neue Hausbesitzer bereits seit 2008 ihre Immobilie individuell analysieren, um Energie zu sparen und die Nebenkosten für Wohnungen und Häuser zu reduzieren. Den verbrauchsorientierten Energieausweis können Hausbesitzer in wenigen Schritten online bei VALUE5 ENERGY [http://www.value5energy.de/]e bestellen. Zudem vermittelt VALUE5 ENERGY Wohneigentümern kompetente, unabhängige und neutrale Energieberater, die vor Ort ausführlichere Analysen ausführen. Entweder in Form einer bezuschussbaren Energiesparberatung nach BAFA oder zur Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises. Der direkte Kontakt zum Berater in Sachen Energie ist telefonisch über die Energiespar-Hotline von VALUE5 ENERGY möglich. Zudem können Hausbesitzer und Hausverwalter in wenigen Schritten einen Energieausweis [http://www.value5energy.de/index.php/energieausweis] online bei VALUE5 ENERGY bestellen.
Geldstrafe für fehlenden Energieausweis
Gebäude, die weniger als fünf Wohnungen besitzen und nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, benötigen bei Verkauf oder Vermietung einen Energie-Bedarfsausweis. Für Wohngebäude, die vor 1965 gebaut wurden, ist der Energieausweis schon seit 01. Juli 2008 zur Pflicht geworden. Wohngebäude, die nach 1965 errichtet wurden, müssen den Energieausweis hingegen erst ab 01. Januar 2009 vorlegen. Wer eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss den Energieausweis auf Verlangen vorlegen können. Kann der Energieausweis nicht vorgelegt werden, kommt das einer Ordnungswidrigkeit gleich, die mit einer Geldbuße von bis zu 25000€ nach sich zieht.
Wertverlust der Immobilie vorbeugen
Das Wirtschaftsmagazin "Capital" fand durch eine Umfrage unter 900 Immobilienmaklern das heraus, dass in Zukunft mit erheblichen Wertverlusten von Immobilien gerechnet werden müsse, wenn die Maßnahmen der Energieeinsparsparverordnung nicht ordnungsgemäß eingehalten werden, was einen gigantischen Wandel der Marktsituation für Immobilienbesitzer bewirkt. Nun ist es notwendig in den Wärmeschutz und damit in die Energieeffizienz des eigenen Hauses zu investieren. Details über die Energiebilanz ihres Gebäudes anzugeben, empfiehlt VALUE5 ENERGY Immobilienbesitzern . So kann das Interesse an einer Anmietung oder am Kauf der Immobile gesteigert werden und der Energieausweis von VALUE5 ENERGY [http://www.value5energy.de/index.php/energieausweis] wird zur positiven Werbung für das Haus oder die Wohnung.
Mehr über VALUE5 ENERGY und Tipps zum Energiesparen finden sich im Blog von VALUE5 ENERGY unter blog.value5energy.de.









