openPR Recherche & Suche
Presseinformation

INSOLGROUP regt Umwandlungsgesetz an

05.05.201016:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Übertragung von Unternehmen auf neue Träger ist in der Insolvenzpraxis mit Schwierigkeiten behaftet. Dabei könnten bessere Umwandlungsmöglichkeiten die Sanierungschancen erhöhen.
München/Wiesbaden, 5. Mai 2010 – Aller Voraussicht nach bleibt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch in diesem Jahr auf hohem Niveau. Das wirft nicht nur bei Experten die Frage auf, ob die deutsche Insolvenzordnung ausreichend moderne Instrumente für eine Deeskalation der Lage bietet. „Durch Justierung einiger Stellschrauben könnte ein im internationalen Vergleich gutes System noch einmal deutlich effizienter werden“, so die Einschätzung von Dr. Jürgen Blersch, Gründungsmitglied und turnusmäßiger Sprecher der INSOLGROUP, eines bundesweit agierenden Verbandes selbstständiger Insolvenzverwalter. Im Hinblick auf zahlreiche mittelständische „Folgeinsolvenzen“, die nach aktuellen Einschätzungen noch im Laufe des Jahres zu erwarten seien, müsste der Gesetzgeber hier wesentliche Reformen auf den Weg bringen.



Verbesserungsfähig seien vor allem die Sanierungsoptionen im Antragsverfahren. „Damit ein insolventes, aber im Kern intaktes Unternehmen wieder handlungsfähig wird, wäre es oftmals hilfreich, es mitsamt seinen bisherigen Vertragsverhältnissen so schnell wie möglich auf einen neuen Unternehmensträger zu übertragen“, so Dr. Blersch. Diese Möglichkeit gibt es bisher nur in einem langwierigen Planverfahren.

In der Praxis sei festzustellen, dass Gesellschafter bisweilen die Sanierung des Unternehmensträgers blockieren. Teilweise versuchen Vertragspartner die Insolvenz auch auszunutzen, um die Konditionen aus bestehenden Verträgen zu verbessern. Diese zeit- und kostenträchtige Blockadehaltung kann dadurch aufgelöst werden, dass die Insolvenzordnung dahingehend geändert wird, dass es dem Insolvenzverwalter ermöglicht wird, das Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten auf einen neu gegründeten Unternehmensträger zu übertragen – bei gleichzeitigem Verbleib der Geschäftsanteile in der Insolvenzmasse. Die Übertragung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen kann an die Vorschriften zur Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz angenähert werden.
Nach der Ausgliederung könnte der neue Unternehmensträger dann mit den weiteren Sanierungswerkzeugen des Insolvenzrechtes saniert werden. Der Erlös aus der Verwertung der Geschäftsanteile würde so in voller Höhe den Gläubigern zufließen. Ansätze für „Erpressungsgelder“ sind nicht mehr gegeben. Durch diese Regelung wäre dann die bestehende Lücke zwischen Insolvenzplanverfahren und übertragender Sanierung geschlossen, erklärt Dr. Blersch.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 425716
 1113

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „INSOLGROUP regt Umwandlungsgesetz an“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von INSOLGROUP Netzwerk Insolvenzverwaltung

Bild: INSOLGROUP: „Grundsatz der Unabhängigkeit wird außer Kraft gesetzt“Bild: INSOLGROUP: „Grundsatz der Unabhängigkeit wird außer Kraft gesetzt“
INSOLGROUP: „Grundsatz der Unabhängigkeit wird außer Kraft gesetzt“
München/Wiesbaden, 13. September 2010 - Geht es nach einem Entwurf des Bundesjustizministeriums, dürfen Großgläubiger den Insolvenzverwalter zukünftig selbst bestimmen. Nach Einschätzung von Brancheninsidern rüttelt dieser Änderungsvorschlag an den Grundfesten der deutschen Insolvenzordnung. Vor allem ungesicherte Gläubiger mit geringeren Forderungen würden dadurch massiv benachteiligt. Laut einem aktuellen Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz sollen in Zukunft faktisch nicht mehr der Richter, sondern die Gläubiger mit einer …

Das könnte Sie auch interessieren:

Aus LENPower wurde TurboWind Energie GmbH
Aus LENPower wurde TurboWind Energie GmbH
… mit 8 Mitarbeitern verlassen und führt seine geschäftlichen Aktivitäten mit der im Juni 2014 gegründeten NWind GmbH weiter. Im Rahmen eines Abspaltungsvertrages gemäß Umwandlungsgesetz wurden Unternehmensteile von der LENPower GmbH auf die NWind GmbH im Verhältnis der Gesellschafteranteile übertragen. Dabei handelt es sich überwiegend um Windenergieprojekte …
Über die Privilegien von Versagern und das Versagen der Privilegierten
Über die Privilegien von Versagern und das Versagen der Privilegierten
… Was die erreichen kann, zeigen zum Beispiel die Abgeltungssteuer, die Bezieher hoher und höchster Kapitaleinkommen mit hohen Steuernachlässen belohnt, und das Umwandlungsgesetz, das dem Volkswagen-Konzern gerade ermöglicht hat, trickreich 1.500.000.000 Euro Steuern zu vermeiden. Legalistisch ermöglicht und legal durchgesetzt wird in unserem Land immer …
Bild: INSOLGROUP: „Grundsatz der Unabhängigkeit wird außer Kraft gesetzt“Bild: INSOLGROUP: „Grundsatz der Unabhängigkeit wird außer Kraft gesetzt“
INSOLGROUP: „Grundsatz der Unabhängigkeit wird außer Kraft gesetzt“
… institutionelle, meist umfangreich gesicherte Gläubiger würden dadurch in die Lage versetzt, ausschließlich ihnen „genehme“ Insolvenzverwalter zu installieren“, schreibt die INSOLGROUP Netzwerk Insolvenzverwaltung, eine bundesweite Vereinigung von unabhängigen Insolvenzverwaltern, in einem Thesenpapier zum Entwurf. Die Interessen von weitgehend oder …
Prof. Querulix: Von Gesetzen, Anstand und Moral
Prof. Querulix: Von Gesetzen, Anstand und Moral
… gibt es auf allen Rechtsgebieten in Hülle und Fülle. Das jüngste mit fatalen Auswirkungen auf die Staatskasse und damit auf das allgemeine Wohl ist das Umwandlungsgesetz, das VW ermöglicht bei Kauf von Porsche durch einen ganz legalen Kniff rund 1,5 Milliarden – das entspricht ungefähr dem hunderttausendfachen des verfügbaren Jahreseinkommens deutscher …
Bild: Wirtschaftsprüfung durch Rigo Gooßen: Transparenz und Sicherheit für Ihre GeschäfteBild: Wirtschaftsprüfung durch Rigo Gooßen: Transparenz und Sicherheit für Ihre Geschäfte
Wirtschaftsprüfung durch Rigo Gooßen: Transparenz und Sicherheit für Ihre Geschäfte
… branchenspezifische Anforderungen zugeschnitten sind:Prüfungen nach der Makler- und BauträgerverordnungAktienrechtliche SonderprüfungenProspektprüfungenPrüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzungs-, Umwandlungs- und Spaltungsprüfungen)Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und EingliederungsprüfungenDiese spezialisierten Leistungen erfordern ein tiefes …
Bild: Gooßen, Heuermann und Partner: 50 Jahre Erfahrung in der WirtschaftsprüfungBild: Gooßen, Heuermann und Partner: 50 Jahre Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung
Gooßen, Heuermann und Partner: 50 Jahre Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung
… und internationalen Rechnungslegungsvorschriften - Aktienrechtliche Sonderprüfungen (insbesondere Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Eingliederungsprüfungen) - Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzungs-, Umwandlungs- und Spaltungsprüfungen) - Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung - Prospektbeurteilungen und GutachtertätigkeitenDiese …
Von der Limited zur GmbH - Umwandlung einer Limited in eine GmbH
Von der Limited zur GmbH - Umwandlung einer Limited in eine GmbH
… Start - up ist vorbei. Die Geschäfte laufen und man könnte bzw. möchte sich nun eine GmbH leisten. Der Weg von der Limited zur GmbH ist durch das Umwandlungsgesetz, welches 2007 in Kraft getreten ist geebnet, doch wissen viele Steuerberater und Rechtsanwälte nicht, wie Sie sich hier verhalten sollen. Zum einen würde eine Schließung einer Limited auch …
INSOLGROUP - Bundesweite Allianz von Insolvenzverwaltern gegründet
INSOLGROUP - Bundesweite Allianz von Insolvenzverwaltern gegründet
Lokal verankert, aber überregional präsent: Mit diesem Rezept positionieren sich fünf unabhängige Insolvenzverwalter im Wettbewerb der Kanzleien. INSOLGROUP Netzwerk Insolvenzverwaltung ist der erste Verbund seiner Art in Deutschland. München, Juni 2008 – INSOLGROUP Netzwerk Insolvenzverwaltung: Unter diesem Namen haben sich fünf unabhängige Insolvenzverwalter …
Bild: Rigo Gooßen: Ihr vertrauensvoller Partner für Steuerberatung im NordenBild: Rigo Gooßen: Ihr vertrauensvoller Partner für Steuerberatung im Norden
Rigo Gooßen: Ihr vertrauensvoller Partner für Steuerberatung im Norden
… Prüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen, Prüfungen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften, aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz sowie Gutachtertätigkeiten • Steuerberatung: Erstellung sämtlicher Steuererklärungen, Beratung bei Unternehmensgründungen, Käufen und Verkäufen, …
Bild: Handelsvertreterausgleichsanspruch bei UnternehmensausgliederungBild: Handelsvertreterausgleichsanspruch bei Unternehmensausgliederung
Handelsvertreterausgleichsanspruch bei Unternehmensausgliederung
… das einen Teil des Unternehmens ausgliedert, haftet für Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden sind (§ 133 Abs. 1 Umwandlungsgesetz). Im vorliegenden Fall hatte der Handelsvertreter dem Übergang seines Vertragsverhältnisses kraft Gesetzes widersprochen. Das war aber irrelevant. Denn nur höchstpersönliche Rechte und …
Sie lesen gerade: INSOLGROUP regt Umwandlungsgesetz an