(openPR) Karlsruhe, 08.08.2008 - 50.000 englische Limited Gesellschaften sollen bereits in Deutschland angemeldet sein. Die Limited ist seit 2003 auf dem Vormarsch. Sie ist eine ernstzunehmende Alternative zur GmbH geworden.
Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung eine Modernisierung des GmbH Rechtes beschlossen, kurz Momig. Hier werden weitreichende Änderungen geschaffen, die zu einem verschärften Wettbewerb zwischen der Limited und der GmbH führen werden. Hatte die Limited bis dato einige Vorteile in der Aufbringung des Stammkapitals und der schnellen Gründung in Großbritannien, soll es ab Oktober 2008 eine abgespeckte Form der deutschen GmbH geben. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft auch haftungsbeschränkt (UG) genannt, wird in Deutschland ihren Einzug finden. Diese Mini - GmbH soll bereits ab einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden können. Die Eintragung soll ähnlich wie in Großbritannien innerhalb weniger Tage erfolgt sein.
Was bedeutet das für die Limited?
Der Gründungsboom der Limited ist bereits vorbei. Zu groß waren die Probleme mit dieser englischen Gesellschaft tätig zu sein. Annual Return, Inland Revenue und Accounts waren bzw. sind für viele Limited Eigentümer immer noch Fremdwörter. Das in Großbritannien auch Aufgaben und Pflichten zu übernehmen sind, wurde oft nicht, bzw. zu wenig von Gründungsagenturen angesprochen. Sicherlich werden jetzt Existenzgründer, die sich für eine Kapitallgesellschaft entscheiden und keine 25.000,- Euro aufbringen möchten oder können, eine Mini - GmbH gründen. Hier haben sie die Sicherheit keine zwei Rechtssysteme beachten zu müssen. Zwar ist das Annsehen gleichfalls schlecht wie bei einer Limited, doch wissen Geschäftspartner, Lieferanten und Banken genau wie sie sich gegenüber einer Mini - GmbH verhalten müssen. Dies war und ist immer noch nicht bei der Limited der Fall.
Was machen nun die 50.000 zum Teil florierenden und gut laufenden Limited Gesellschaften?
Diese Frage stellen sich sicherlich viele Eigentümer. Der Start - up ist vorbei. Die Geschäfte laufen und man könnte bzw. möchte sich nun eine GmbH leisten. Der Weg von der Limited zur GmbH ist durch das Umwandlungsgesetz, welches 2007 in Kraft getreten ist geebnet, doch wissen viele Steuerberater und Rechtsanwälte nicht, wie Sie sich hier verhalten sollen. Zum einen würde eine Schließung einer Limited auch bedeuten, dass die Gesellschafter die stillen Reserven auflösen müssen und bei einem erbrachten Stammkapital von 100,- Euro, können hier die Steuerbelastungen für die Gesellschafter leicht über 50.000,- Euro betragen. Besser ist hier der Weg durch eine Verschmelzung. Eine Limited verschmelzt hier mit einer GmbH, die 25.000,- Euro Stammkapital ausgewiesen hat. Die Vorteile liegen hier auf der Hand. Besseres Rating bei Ihrer Bank, keine offenen Fragen bei Lieferanten oder Geschäftspartnern und eine steurlich neutrale Bewertung ist hier für die Gesellschafter möglich.
Doch wie funktioniert diese Umwandlung?
Da hier bei der Verschmelzung zwei Rechtssysteme mit eingebracht werden, können viele Berater einer solchen Verschmelzung, nicht aktiv zur Seite stehen.
Die Multiservice GmbH in Karlsruhe hat mit zwei qualifizierten Fachleuten die Möglichkeiten diese Verschmelzung erfolgreich zu begleiten. Ein Rechtsanwalt und Steuerberater sowie ein Fachautor der Haufe Mediengruppe unterstützen erfolgreiche Limited Eigentümer bei der Thematik „von der Limited zur GmbH“. Von dem ersten Informationsgespräch bis zum Abschluss der Verschmelzung. Ob offene Fragen zu der Limited oder auch Fragen zum Verschmelzungsplan und des Verschmelzungsberichtes. Die Multiservice GmbH weißt hier mit dem erfolgreichen Unternehmer die richtigen Schritte.
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