(openPR) Haftungsschutz für jedermann zum kleinen Preis: Dass die britische Limited als Rechtsform auch deutschen Kleinunternehmern viele Vorteile bietet, ist längst bekannt: Eine Limited Company ist schnell gegründet, kostet nur wenige Hundert Euro und schützt das Privatvermögen der Inhaber ebenso zuverlässig wie eine reguläre deutsche GmbH. Doch der Haftungsschutz mit einer Limited ist - ebenso wie mit einer GmbH - manchmal teuer erkauft.
Limited und GmbH sind oft steuerintensiv
Denn: Die meisten Rechtsformwechsler, die zur britischen Limited greifen, waren vorher Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft (z.B. GbR) organisiert. Beiden gemeinsam ist, dass der Steuersatz hier vom Gewinn bzw. Einkommen abhängt. Wird viel verdient wird - prozentual - auch viel an Steuern bezahlt. Sind die Gewinne eher moderat, bleibt es auch der Einkommensteuersatz.
Anders bei Kapitalgesellschaften wie der Limited oder GmbH: Hier werden Körperschafts- und Gewerbesteuer – insgesamt etwa 30 % - schon beim ersten verdienten Cent fällig. Gerade bei Kleinunternehmern in der Startphase kann das schnell ins Auge gehen, denn die steuerliche Belastung wird häufig völlig unterschätzt.
Co KG macht aus einer Limited eine Limited & Co KG
Was die Wenigsten wissen: Auf Haftungsschutz muss dennoch keineswegs verzichtet werden, denn eine Lösung für das Dilemma gibt es im deutschen Gesellschaftsrecht schon sehr lange. Anstatt die Limited direkt zu betreiben, kann sie sich auch als so genannter Vollhafter (Komplementär) bei einer deutschen Kommanditgesellschaft (KG) beteiligen. Das Ergebnis ist eine Limited & Co KG, bei der die Limited die Haftung übernimmt. Die KG steht als aktive Gesellschaft im Zentrum und übernimmt das operative Geschäft, während der Limited bei der Limited & Co KG mehr oder minder nur eine reine Statistenfunktion zukommt.
Eine Limited & Co KG bleibt so im Kern eine Personengesellschaft für die vom Prinzip her die gleichen Steuervorschriften gelten wie für eine GbR oder einen Einzelunternehmer. Auch bei einer Limited & Co KG steigt der Steuersatz dann progressiv, d.h. er ist vom Gewinn abhängig, denn bei einer Limited & Co KG fallen keine Steuern auf Gesellschaftsebene an, sondern jeder Gesellschafter versteuert im Rahmen seiner eigenen Einkommensteuer .
Die Limited & Co KG ist gerade im Kleingewerbebereich deshalb oft die erste Wahl, denn die vorteilhafte Kombination der Vorzüge beider Gesellschaftsformen ist optimal: Die Limited ist für den Haftungsschutz zuständig, die KG für die günstigen Steuern.
Limited & Co KG ist einfach in zwei Schritten zu gründen
Was kompliziert aussieht, ist in der Praxis ganz einfach. Zunächst wird eine Limited in England gegründet, die im zweiten Schritt Gesellschafter bei einer deutschen KG wird, die in das deutsche Handelsregister eingetragen wird. Die Ltd. & Co KG entfaltet dann vollständig ihren Haftungsschutz auch in Deutschland.





