(openPR) Ausländische Gesellschaftsformen, wie z.B. eine englische Limited („Ltd.“) oder eine spanische SL, die die günstigeren gesellschaftsrechtlichen Bedingungen anderer EU-Staaten in Anspruch nehmen, müssen von allen EU-Staaten als gleichwertige Gesellschaftsformen wie alle anderen EU-Rechtsformen akzeptiert werden. Es ist durchaus zulässig, die Gesellschaft in einem auserwählten EU-Staat zu registrieren und deren Zweigniederlassungen in anderen EU-Staaten zu gründen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedsstaaten keine zusätzlichen Bedingungen an die Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften wie z.B. eine englische Limited stellen dürfen. Die Unternehmen dürfen die entstandene Rechtssicherheit bei der Inanspruchnahme ausländischer Gesellschaften nutzen.
Man darf z.B eine englische Limited gründen um die strengeren gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des GmbH zu umgehen. Eine Limited-Gründung erfolgt in diesem Fall statt einer GmbH-Gründung nach deutschen Bestimmungen.
Es lässt sich beispielsweise die Anforderung an das Mindestkapital einer deutschen GmbH umgehen. Die Limited-Gründung kann ohne die Einzahlung des Gesellschaftskapitals vollzogen werden. Es reicht aus wenn jeder Gesellschafter einen Anteil übernimmt. Die Stammkapitalhöhe dürfen die Unternehmensgründer selber bestimmen. Das englische Gesellschaftsrecht bietet in vielerlei Hinsicht Vorteile gegenüber des deutschen GmbHG. Immer mehr Unternehmensgründer entscheiden dafür eine englische Limited statt der heimischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Steuern lassen sich durch die Limited-Gründung jedoch nicht sparen. Für Limiteds, die ausschließlich in Deutschland aktiv sind, gilt auch das deutsche Steuerrecht. Lediglich für Unternehmensgewinne, die in Großbritannien erwirtschaftet werden, gilt die günstigere britische Besteuerung.
Wer eine englische Limited gründen will, sollte sich von einer professionellen Agentur für Limited-Gründung wie Jenty.eu beraten lassen. Es ist wichtig, dass die Agentur eine ausgezeichnete Betreuung der Ltd. in England gewährleisten kann. Denn man darf nicht vergessen, dass die Limited eine englische Rechtsform ist und gewisse Pflichten gegenüber dem englischen Handelsregister auch nach ihrer Gründung zu erfüllen hat.
Die Limited benötigt ein Registered Office in UK, auch dann wenn sie dort keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltet. Am Registered Office, welches dem Gesellschaftsregister zu melden ist, können wichtige amtliche Dokumente zugestellt werden. Grundsätzlich sind am Registered Office auch bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Ferner muss jedes Jahr ein Annual Return beim Gesellschaftsregister eingereicht werden. Hierbei handelt es sich um eine Übersicht der Officers (Funktionäre) sowie der Gesellschafter und ihrer Anteile und weiterer gesetzlich vorgeschriebener Daten. Jede Limited muss spätestens 22 Monate nach ihrer Gründung und danach jährlich die Accounts (d.h. den Jahresabschluss) beim Gesellschaftsregister einreichen. Die sog. Dormant Company Accounts dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn in UK aber auch in Deutschland keine Umsätze getätigt worden sind. Für kleinere und mittelgroße Gesellschaften bestehen gewisse Erleichterungen.
Eine Limited Gründung hat insgesamt viele Vorteile für den Unternehmensgründer. Dies bestätigt sich durch die stets steigende Anzahl der Unternehmer die sich für die englische Limited und damit gegen die GmbH entscheiden. Um die professionelle Führung einer Limited Gesellschaft in UK zu gewährleisten sollte man einen richtigen Partner an der Seite haben. Mit einer guten Agentur für Limited-Gründung bereitet eine ausländische Rechtsform keine Schwierigkeiten, weder in UK noch in Deutschland.
Jenty.eu bietet nicht nur den Rundum-Service, den man für eine erfolgreiche Limited Gründung benötigt, sondern bietet noch viel mehr:
Neben der Anmeldung zum Handelsregister, die über einen Vertrags-Notar abgewickelt wird, kümmert sich Jenty.eu unter anderem auch um um die Vorbereitung den Anmeldungen bei zuständigen Gewerbeämtern, den Annual-Return inkl. den anfallenden Amtsgebühren, sowie alle sonstigen Formulare (z.B. den Erfassungsbogen der englischen Finanzbehörden).
Wer eine englische Limited gründen will, kann somit alle Amtswege in England einfach der Limited-Gründungs-Agentur jenty.eu überlassen, damit sich der erfolgreichen Limited Gründung nichts mehr in den Weg stellt.







