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Firmengründung ohne viel Bürokratie

01.08.200508:31 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung
Bild: Firmengründung ohne viel Bürokratie

(openPR) Vormarsch der englischen Limited Company

Im März 2003 entschied der Europäische Gerichtshof, dass in der EU alle Gesellschaftsformen für Unternehmen gleichgestellt sind. D.h. wer in Großbritannien eine sogenannte „Limited Company“, kurz Limited (Ltd) gründet, darf auf dem gesamteuropäischen Markt agieren. Seitdem ist die Limited im Vormarsch, in Deutschlang übersteigt die Zahl der Neugründungen jetzt schon die Zehntausendermarke. In Großbritannien ist die Limited die zahlenmäßig am weitesten verbreitete Gesellschaftsform und genießt weltweit einen guten Ruf. Sie vermittelt den Eindruck von Seriosität und Professionalität und verleiht dem Unternehmen einen Anstrich von Internationalität.



Was macht nun aber die Gründung einer Limited für europäische Geschäftsleute so attraktiv? Eines der wichtigsten Argumente ist wohl das geringe Gründungskapital. Es ist kein Mindestkapital notwendig, sondern gerade mal ein britisches Pfund (etwa 1,50 Euro) reicht aus, um diese Kapitalgesellschaft zu gründen. Üblicherweise werden die meisten Gesellschaften aber mit 100 Pfund, also ca. 156 Euro gegründet.

Die Abwicklung der Gründung wird von Agenturen abgewickelt. So zum Beispiel von Insolution Ltd., eines der größten europäischen Gründungshäuser für Kapitalgesellschaften. Hier gibt es die Gründung einer Limited bereits ab 480,-- Euro. Für ausgezeichnete Qualität und reibungslose Abwicklung bürgen jahrelanges Know-how und perfekter Rundum-Service. Auf Wunsch liefert Insolution das komplette Limited-Paket inklusive Dokumente, Büro in England, Company Secretary und Übersetzungshilfe.

Die Gründung einer Limited läuft schnell und unbürokratisch:

1. Aufnahme der Gründungsdaten.
2. Eintragung ins englische Handelsregister innerhalb 24 Std.
3. Englische Gründungsunterlagen inkl. Beglaubigung, Apostille sowie Übersetzung durch einen staatlich zertifizierten Übersetzer innerhalb von 14 Arbeitstagen.
4. Mit diesen Unterlagen können Sie nun den Gewerbeschein beantragen und Ihre Ltd. ins Handelsregister eintragen lassen.

Bei einer Limited gibt es einen Director, der das Pendant zum Geschäftsführer in Österreich bzw. Deutschland ist. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Der Secretary - oder Company Secretary - hat nichts mit dem Berufsbild einer Sekretärin zu tun. Er ist formell die Kontaktperson für die Behörden bei allen administrativen Belangen. Die Trennung von Director und Secretary beruht auf der Idee, dem Director den Rücken frei zu halten von Verwaltungsangelegenheiten. Im Gegensatz zur GmbH haftet der Inhaber aber nicht mit seinem Privatvermögen, sondern die Limited haftet nur in der Höhe ihres Einlagevermögens.

Jede englische Limited, ob diese in Österreich, Deutschland, Schweiz, England oder anderswo tätig wird, benötigt einen Registersitz in England, da dort das Unternehmen für den europäischen und weltweiten Betrieb gegründet wird. Dieser Sitz wird Registered Office genannt. Hierher wird die offizielle Post seitens der Behörden geschickt, unabhängig davon wo sich der tatsächliche Verwaltungssitz der Limited befindet. Insolution übernimmt gerne das Einrichten des Registered Office. In den Gründungskosten ist das Registered Office für das erste Geschäftsjahr mit enthalten. Registersitze sind auf Wunsch London, Manchester, Birmingham und Folkestone.

Die englische Limited steht also für unbürokratische Firmengründung auf internationalem Niveau, die nun auch am europäischen Festland voll rechts- und handlungsfähig ist. Damit steht der Selbständigkeit wohl nichts mehr im Wege!

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