(openPR) Firmengründungen, wie z. B. eine Limited Gründung, haben sich in den letzten Jahren steetig vereinfacht. Heutzutage ist es möglich, eine Limited innerhalb von ein paar Stunden in Großbritannien registrieren zu lassen.
Auch deutsche Amtswege sind nicht so kompliziert, dass sie sich nicht bewältigen ließen. Wenn man den richtigen Partner an seiner Seite hat, kann der einem bei zum Beispiel einer Limited Gründung mit Rat und Tat, nicht nur bei der Limited Gründung selbst, sondern auch in Zukünftigen Angelegenheiten zur Seite stehen.
Eine englische Limited gründen und im Auftrag des Kunden zu registrieren ist eine Angelegenheit, die sicherlich jeder Mitbewerber beherrscht.
Doch die richtige Betreuung und den maßgeschneiderten Service für den Kunden zu leisten, dass scheint für so manchen Dienstleister schon beinahe an Utopie zu grenzen.
In unserer täglichen Arbeitspraxis fällt zunehmend auf, dass sich eine immer größer werdende Anzahl an verzweifelten und schlecht betreuten Kunden an uns wendet, die ihre Limited Gründung bei gar nicht unbekannten Mitbewerbern vollzogen haben.
Voller Energie, Tatendrang und mit dem Gefühl, einen guten Dienstleister für die Limited Gründung gewählt zu haben, starten die Kunden ihr neues Unternehmen, bis die erste Pflichtmeldung bei den britischen Behörden fällig wird. Nicht rechtzeitig abgegeben führt sie zur Zwangsauflösung der Gesellschaft durch die Registrierungsbehörde (Companies House) mit allen negativen Folgen für den Director und die Shareholder. Noch schlimmer sieht es aus, wenn die jährlichen Bilanzen nicht bis zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. In diesem Fall verhängt das Companies House Strafen bis zu 5000 GBP.
Oftmals findet man die Konstellation, dass die Kunden diese administrativen Aufgaben an ihre Limited Gründungsagentur abgeben, um sich voll und ganz auf ihr Unternehmen konzentrieren zu können. Das Schwerwiegendste dabei ist, dass die Abmahnungen der Behörden den Kunden vorenthalten werden können.
Die Amtspost wird an die Adresse des in Großbritannien gestellten Registered Office zugesandt. Irgendwann stellt der Kunden dann fest, leider oftmals zu spät, dass die Limited in UK gar nicht mehr existiert. Die deutsche Zweigniederlassung geht weiter ihrer Arbeit nach, ohne hiervon Kenntnis zu haben.
Die Erkenntnis über die mangelnde Zuverlässigkeit mancher Mitbewerber hat uns nahezu verpflichtet ein Konzept zu entwickeln, um den betroffenen Kunden zu helfen und ihre englische Limited wieder auf die Beine zu stellen. Falls bei ihnen Zweifel aufkommen, dass ihre Gründungsagentur den versprochenen Service nicht richtig durchgeführt hat, haben sie bei uns die Möglichkeit eine Limited Statusabfrage einzuleiten. Diesen Service bieten wir kostenlos an unter:













