(openPR) Gesetz erschwert Auftragsvergabe an schwarze Schafe / Nachbesserungen bei Kontrollmöglichkeiten gefordert
Berlin, 5.7.2010. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg hat das Berliner Vergabegesetz grundsätzlich begrüßt. „Mit diesem Gesetz, das die öffentliche Auftragsvergabe an einen Mindestlohn koppelt, wird die Arbeit für schwarze Schafe am Bau zumindest schwerer“, erklärt Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau. „Auch mit den festgeschriebenen Sanktionen bei Verstößen befindet sich Berlin grundsätzlich auf einem richtigen Weg.“
Allerdings müsse der Gesetzgeber bei der Festlegung der Kontrollen noch einmal nachlegen: „Die im Gesetz festgeschriebenen Kontrollpflichten des Auftraggebers sind richtig. Nur müssen diese Kontrollen vor allem bereits vor der Auftragsvergabe erfolgen. Die Beitrags- und Meldebescheinigung der Soka Bau ist das richtige Instrument, um solche Kontrollen effektiv vorzubereiten. Und auch nach der Vergabe brauchen wir flächendeckende und regelmäßige Überprüfungen, die per Gesetz festgeschrieben werden. Sonst entwickelt sich das Gesetz zu einem zahnlosen Papiertiger.“
Nachbesserungen müsse es zudem beim Wortlaut des Vergabegesetzes geben, so Wenkel weiter: Dieser sei in vielen Punkten noch zu ungenau. „Es ist zwar klar, dass unangemessen niedrige Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden sollen. Wann genau ein Angebot allerdings unangemessen niedrig ist, wird nicht näher definiert.“ Auch eine unbürokratische und kurzfristige Überprüfung von Vergabeentscheidungen sei wichtig, um Qualität bei der Vergabe stärker zu gewichten und Schwarzarbeit am Bau zu bekämpfen.

