(openPR) Berlin. Fest steht: Den „Machern“ der Gesundheitsreform ist es gelungen, Kosten zu verlagern. Das, was bislang die Solidargemeinschaft „Krankenkasse“ für Heilbehand-lungen seiner betroffenen Mitglieder bezahlte, tragen jetzt die Patienten weitgehend selbst. „Die Leidtragenden sind vor allem Betroffene seltener Erkrankungen“, stellt Bärbel Mündner-Hensen, Vorsitzende des ICA-Deutschland eV, fest.
Warum? Oftmals gibt es für diese Patientengruppe keine zugelassenen Medikamente. Zufälliger Weise erweisen sich vorhandene Arzneien für andere Erkrankungen - quasi als Nebenwirkung - als hilfreich. Betroffenen konnte somit oft geholfen werden.
Das ist seit dem 01. Januar 2004 vorbei. Patienten, die an der seltenen Erkrankung Interstitielle Zystitis (IC) leiden, wird die Erstattung der Heilbehandlung verwehrt. Grund: Die Medikamente haben in Ihrer Packungsbeilage keine Indikation für das Krankheitsbild IC. Im anderen Fall sind sie nicht rezeptpflichtig oder es handelt sich nicht um Arzneimittel, sondern nur um ein „Medizinprodukt“. Die IC-Patienten müssen somit alle Behandlungskosten selbst tragen. Das können aber nur die wenigsten.
„Also leiden sie im Stillen und im Stich gelassen unter ständigem starkem Harndrang und starken Blasen- und Unterbauchschmerzen sowie vielen unterschiedlichen Begleit-symptomen – nicht selten sind mit diesen Qualen auch Suizidgedanken verbunden“, so Bärbel Mündner-Hensen.
Mehrere Schreiben an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und an den „Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen“, mit der Bitte um eine Ausnahmegeneh-migung, blieben gänzlich unbeantwortet. Auch Nachfragen bei Krankenkassen, welche Arz-neimittel denn für IC-Patienten überhaupt zur Verfügung stünden und erstattet würden, blieben bislang unbeantwortet.
„Die Hoffnung der Betroffenen schwindet dramatisch und die Suizidgefährdung steigt be-drohlich“, erklärt die ICA-Vorsitzende. Um die verzweifelten IC-Patientinnen in Ihrer aku-ten Not nicht ganz allein zu lassen, hat die Patientenvereinigung jetzt in Zusammenarbeit mit der Diplom-Psychologin Dr. Regina Oberpenning aus Bonn, ein Notfall-Telefon zur psychologischen Betreuung eingerichtet.
Ab sofort steht die Expertin jeden Dienstag von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0228-933 99 234 den IC- Patientinnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Der kostenlose Service kann für jeden Anrufer nur zeitlich be-grenzt erfolgen und steht auch Nichtmitgliedern des ICA-Deutschland eV zur Verfügung.









