(openPR) Vereinbaren Arbeitgeber und -nehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehrere unterschiedliche Entschädigungsleistungen, werden diese einheitlich beurteilt. Fließen sie dann über mehrere Jahre verteilt zu, kommt keine Tarifermäßigung in Betracht. Zahlt der Chef die Abfindung beispielsweise im Jahr 2009 und kommt es 2011 zu einem Nachschlag über den ausgehandelten Sozialplan, fehlt es an der nötigen Zusammenballung der Einkünfte.
Grundsätzlich gilt: Kommt es durch die Abfindung aufgrund einer Kündigung zum geballten Zufluss steuerpflichtiger Einnahmen in einem Jahr, führt eine Sonderrechnung zur Tarifermäßigung, um eine übermäßige Belastung durch den einmaligen Progressionssprung zu verhindern. Dafür gibt es die sogenannte Fünftelregelung, nach der die auf alle außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer das Fünffache des Unterschiedsbetrags
• zwischen der Steuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen
• und der Steuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen
zuzüglich eines Fünftels der außerordentlichen Einkünfte beträgt.
Die Entlastung fällt umso höher aus, je geringer das normale Einkommen des Arbeitnehmers oder von Ehepaaren ist. Sofern sich dieses Einkommen aber bereits in der Nähe der Spitzenprogression bewegt, verpufft die Entlastung auf die Abfindung durch die Fünftelregelung.
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Seit ihrer Gründung 1988 in Hanau betreut die Steuerkanzlei Ralf Bentz ihre Mandanten umfassend und kompetent. Neben der Beratung in allen steuerlichen Fragen zählt hierzu die Zusammenarbeit bei betriebswirtschaftlichen Themen oder auch bei Maßnahmen zur persönlichen finanziellen Absicherung. Dabei verfolgt die Kanzlei konsequent den Anspruch, die Arbeit nicht nur gut, sondern exzellent zu erledigen – immer mit der Zielsetzung, dem Mandanten ein Mehr an Leistung, an Komfort zu bieten.
Besonderen Wert legt die Kanzlei auf:
Engen Kontakt zum Mandanten:
Die Kanzlei kennt die Wünsche ihrer Mandanten und setzt Anregungen in Lösungen um.
Ein Mehr an Service:
Eine Grundhaltung der Kanzlei, die sich in vielen Details zeigt.
Erfahrung:
Langjährige Erfahrung als Steuerberater, vor allem aber die Tätigkeit in internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schärfen den Blick für das Wesentliche. Ein unschätzbarer Vorteil, wenn es darum geht, Situationen schnell und präzise zu analysieren und Lösungen zu erarbeiten.
Ausbildung:
80% der Mitarbeiter der Kanzlei haben einen akademischen Abschluss. Kontinuierliche Weiterbildung und zusätzliche Ausbildungen sichern das hohe Beratungsniveau.
Zertifiziertes Qualitätsmanagement:
Eine exzellente interne Organisation und klar strukturierte Arbeitsabläufe sind Voraussetzungen für eine optimale Betreuung der Mandanten. Die Kanzlei Ralf Bentz zählt auch hier zu den Vorreitern und ist bereits seit 2006 zertifiziert nach ISO 9001. Seit 2009 ist die Kanzlei zudem ausgezeichnet mit dem Qualitätssiegel des Deutschen Steuerberaterverbands.
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