(openPR) Seit Anfang 2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz, erarbeitet von einer Kommission unter Vorsitz von Bert Rürup, das erhebliche Veränderungen in der künftigen Altersvorsorge, aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung in der Anspar- und Auszahlungsphase mit sich bringt.
Der Staat fördert heute die private Eigenvorsorge der Arbeitnehmer durch attraktive Steuervorteile und Zuschüsse (Riester-Rente) sowie die betriebliche Altersvorsorge („Eichelrente“ / Direktversicherung).
Das Problem: Es dürfen nicht alle mitmachen - Selbständige sind davon ausgeschlossen. Auch von der seit 2005 sukzessiv steigenden steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Unternehmer keinen Vorteil.
Trotzdem unterliegen auch ihre Alterseinkünfte der nachgelagerten Besteuerung, d.h. bei Rentenbeginn 2005 zu 50 %, jährlich ansteigend bis Renteneintritt 2040 zu 100 %!
Es gibt jedoch seit letztem Jahr eine renditestarke Möglichkeit für Selbständige: Die sogenannte "Rürup-Rente".
Sie stellt für diesen Personenkreis derzeit die einzige, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge mit attraktiven steuerlichen Vorteilen dar! Die Beiträge – maximal 20.000 € für Singles bzw. 40.000 € für Ehepaare jährlich - konnten im Jahr 2005 zu 60 % als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ergibt sich daraus eine Steuerrückerstattung von rund 5.000 €. In diesem Jahr werden bereits 62 %, bei einer jährlichen Steigerung um zwei Punkte bis zum Jahr 2025, dann 100 % vom Finanzamt als Vorsorgeaufwendung anerkannt.
Zusätzlicher Vorteil:
Nicht nur regelmäßige Beiträge für die Rürup-Rente sind möglich, sondern auch zusätzliche Einmalzahlungen (z.B. aus Abfindungen) – je nach Geschäftserfolg – lassen sich absetzen. So kann der Selbständige Jahr für Jahr entscheiden, wie groß sein Baustein für die Altersvorsorge sein soll.
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung:
- eine garantierte lebenslange Rentenzahlung durch den Versicherer
- frühester Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr
- die Rente ist nicht vererbbar, übertragbar oder beleihbar (analog zur gesetzlichen Rente)
- dafür aber insolvenzgeschützt und Hartz-IV-sicher
- Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit und für den Ehepartner ist möglich.
Um diese neuen Möglichkeiten der Rürup-Rente für Selbständige optimal zu nutzen, ist die individuelle Beratung durch Altersvorsorgespezialisten notwendig. Selbst Steuerberater sind oftmals in diesem neuen Spezialgebiet auf Unterstützung der Rentenspezialisten angewiesen.
Die FISCHER CONSULTING Unternehmens- und Wirtschaftsberatung arbeitet seit der Gründung im Jahre 1991 im Bereich der Existenzgründungsberatung und -Festigung.
Wir verfügen über eine mehr als 15jährige Erfahrung bei der Existenzgründung, Betreuung und -Festigung von Freien Berufen, Einzelunternehmen und kleinen Gesellschaften, bei der Unternehmensnachfolge und bei der Beratung und Management von Unternehmensnetzwerken. Komplettiert wird unser Angebot durch Netzwerkpartner aus den rechts- und steuerberatenden Berufen.
Wir unterstützen Gründer und Gründerinnen dabei, eine tragfähige selbständige Existenz aufzubauen und im Beruf "UnternehmerIn" erfolgreich zu sein.








