(openPR) Der BGH hat in einer Entscheidung vom 27.01.2010, AZ VIII ZR 159/09, das Recht zu einer möglichen Eigenbedarfskündigung des Vermieters ausgeweitet. Im Rahmen der Eigenbedarfskündigung kommt es unter anderem darauf an, wer diesen Eigenbedarf geltend macht. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass auch ein Eigenbedarf von Nichten und Neffen des Vermieters ein solches Kündigungsrecht begründet. Da eine solche Kündigung aber formell sauber zu begründen ist, sollte diese durch einen Rechtsanwalt vorgegeben werden.
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Wolfratshauserstraße 80
81379 München
Telefon: 089/72308750
Telefax: 089/597467
Über das Unternehmen
Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist wissenschaftlich für mehrere Stiftungen im Bereich des Mietrecht tätig.