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Kündigungsschutz: Worauf Kleinbetriebe achten sollten

(openPR) Wirtschaftskammern organisieren Workshop für Unternehmer

Arbeitsvertrag, Abmahnung oder Kündigung: Für Unternehmer ist es wichtig, in den verschiedenen vertraglichen Regelungen des Arbeitsrechts den Überblick zu behalten. Welche Besonderheiten es hierbei speziell für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern gibt, darüber informieren die Handwerkskammer Cottbus (HWK) und Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK) in einem gemeinsamen Workshop.

Termin:
Donnerstag, 25. Februar 2010, 16 bis 18 Uhr
Tourismusverband Dahme-Seen e.V.
(Dachgeschoss Bahnhofsgebäude)
Bahnhofsvorplatz 5, 15711 Königs Wusterhausen

"Mit unserer Veranstaltung möchten wir neben einem Überblick über die vertraglichen Regelungen des Arbeitsrechts die spezifischen Gesetzmäßigkeiten für Kleinbetriebe erläutern, wobei grundsätzlich auch für sie die Arbeitsvertrags- und Kündigungsregelungen gelten. An vielen Stellen werden diese aber zugunsten der ‚Verwaltungserleichterung‘ vereinfacht", sagt Michael Burg, Leiter der HWK-Außenstelle Königs Wusterhausen. "Konkret heißt das: Der Arbeitgeber sollte schon im Kündigungsschreiben mit einer speziellen Klausel auf die Betriebsgröße hinweisen", ergänzt Thomas Schulz, Leiter der IHK-Geschäftsstelle Schönefeld. Was genau die Klausel besagt, wird unter anderem Gegenstand der Veranstaltung sein.

Neben Informationen zum aktuellen Arbeitsvertragsrecht in Kleinbetrieben erhalten die Teilnehmer des Workshops von Rechtsanwalt Lorenz Mayr praktische Tipps und Lösungsvorschläge für auftretende arbeitsrechtliche Probleme. Hierzu zählen beispielsweise der Abschluss eines sicheren Arbeitsvertrages, die notwendige Abmahnung sowie die wirksame Kündigung.

Hinweis: Interessierte Unternehmer können sich für den Workshop bei der Handwerkskammer Cottbus, Telefon 03375/252560 beziehungsweise E-Mail E-Mail, anmelden oder bei der IHK Cottbus unter Telefon 030/634153911 beziehungsweise E-Mail E-Mail. Die Teilnahme ist für Angehörige der beiden Kammern kostenlos.

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