(openPR) Der 5. Zivilsenat des OLG München stellte in zwei Urteilen vom 02.02.2010 fest, dass die Bayerische Landesbank im Rahmen der Darlehensverträge zur Finanzierung des Europlan keinen Gesamtbetrag angegeben hat. Als Folge ermäßigt sich nun die für die betroffenen Kunden der Bayerischen Landesbank der vertraglich vereinbarte Zinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 4 %. Das OLG München hob damit zwei Entscheidungen des LG München I auf und verurteilte die Bayerische Landesbank zur Rückzahlung der überzahlten Zinsen hinsichtlich eines Zeitraums von drei Jahren vor Klageerhebung. Darüber hinaus wurde in einer Entscheidung festgestellt, dass der Kunde auch für die Zukunft, nämlich bis zum Ende der vereinbarten Darlehenslaufzeit, lediglich Zinsen in Höhe von 4 % entrichten muss.
Betroffen von diesem Urteil sind insbesondere Kunden, die einen Europlan erworben haben und deren Einlagezahlung in eine Versicherungspolice von Clerical Medical (CMI) durch ein Darlehen der Bayerischen Landesbank finanziert wurde. Das OLG München ging davon aus, dass eine so genannte unechte Abschnittsfinanzierung vorliegt und in dem Investmentfonds eine Tilgungsersatzleistung zu sehen sei, welche – wenn die Einzahlung zumindest auch ratenweise erfolgte – ratierlich angespart werde. Der 5. Senat des OLG München bestätigte damit im vollen Umfang die von der Kanzlei Witt Nittel diesbezüglich vertretene Rechtsauffassung. Das OLG München ließ die Revision zum BGH zu.
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Über Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Wirtschaftswoche (17/2009) sieht Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht unter den Top 20 der Anlegerkanzleien in Deutschland. Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 führt Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert bereits in der Ausgabe 2007/2008 einen Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten im Vordergrund.“






