openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Online-Shops: Widerrufsbelehrung als Vereinbarung über Rücksendekosten ist ausreichend

06.01.201011:39 UhrIT, New Media & Software
Bild: Online-Shops: Widerrufsbelehrung als Vereinbarung über Rücksendekosten ist ausreichend
Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht
Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht

(openPR) Mainz, 6. Januar 2010 - Wegweisendes Urteil des LG Frankfurt am Main für Online-Shop-Betreiber

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat aktuell in seinem Urteil vom 4.12.2009 (Az. 3-12 O 123/09, nicht rechtskräftig) über die Frage der Wettbewerbswidrigkeit einer fehlenden gesonderten Vereinbarung über die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts, der so genannten „40-Euro-Klausel“, entschieden. Rechtsanwalt Christian Welkenbach von Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht, Mainz, sieht in der Begründung der 12. Kammer für Handelssachen einen wichtigen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit für Online-Shop-Betreiber.



Nach der Entscheidung des LG Frankfurt am Main kann die Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher nach Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Preis der zurückzusendenden Sache von bis zu 40 Euro im Rahmen der Widerrufsbelehrung wirksam „konkludent“ vereinbart werden. Eine gesonderte Kostenübernahmevereinbarung, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers, sei nach Ansicht des Gerichts nicht notwendig. Das Urteil besagt, dass „nach Paragraph 357 Absatz 2 Satz 3 BGB […] dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden [dürfen], wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt.“

Demnach ist die folgende Formulierung gemäß der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung in Anlage 2 zu Paragraph 14 Absatz 1 und 3 BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) im Rahmen der Widerrufsbelehrung ausreichend: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

Rechtsanwalt Welkenbach betont jedoch, dass abzuwarten bleibe, ob sich weitere Instanzgerichte dieser Ansicht anschließen werden. Da eine gesonderte vertragliche Regelung über die Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher keinen Nachteil bedeutet, sollte eine solch klarstellende Regelung zur Sicherheit von Online-Shop-Betreibern verwendet werden, bis die Frage höchstrichterlich entschieden ist.

Durch die richterliche Entscheidung wird das Abmahnrisiko insoweit deutlich reduziert. „Werden in dieser Hinsicht dennoch Abmahnungen ausgesprochen, sollte sich der Abgemahnte auf das aktuelle Urteil des LG Frankfurt am Main stützen und die Abmahnung zurückweisen“, empfiehlt Welkenbach. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Folglich sei eine abweichende Einschätzung durch das Berufungsgericht oder den Bundesgerichtshof nach derzeitigem Stand nicht ausgeschlossen.

Welkenbach rät Betreibern von Online- oder eBay-Shops, sich bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung möglichst genau nach der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung zu richten, die zum 11.06.2010 geändert wird und als Anlage zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Gesetzesrang erfährt.

Weitere wichtige Erkenntnisse für Online-Shop-Betreiber aus dem Urteil des LG Frankfurt am Main sind unter http://blog-it-recht.de/ im Blog für IT-Recht von Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht abrufbar.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 384816
 101

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Online-Shops: Widerrufsbelehrung als Vereinbarung über Rücksendekosten ist ausreichend“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht

Bild: Google Analytics bekommt den Segen der DatenschützerBild: Google Analytics bekommt den Segen der Datenschützer
Google Analytics bekommt den Segen der Datenschützer
Bei der Diskussion um den rechtskonformen Einsatz des Analyse-Tools Google Analytics wurde endlich eine Einigung mit den Datenschützern erzielt, die Websitebetreibern einen rechtmäßigen Einsatz ermöglicht. Darauf weist Florian Decker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) in Mainz hin. Wie wir wissen, zählt die regelmäßige Analyse des Besucherverhaltens auf einer Webseite zu den elementaren Tätigkeiten eines jeden Webseitenbetreibers - vom Shopbetreiber bis hin zum Blogger. Tools wie Google Analytics bieten …
Bild: Kanzlei Res Media ab sofort mit 4 Fachanwälten für IT-RechtBild: Kanzlei Res Media ab sofort mit 4 Fachanwälten für IT-Recht
Kanzlei Res Media ab sofort mit 4 Fachanwälten für IT-Recht
Rechtsanwalt Martin Kuhr LL.M. ist nun ebenfalls Fachanwalt für Informationstechnologierecht Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat es Herrn Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M. gestattet, den Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ zu führen. Die Kanzlei Res Media mit den Schwerpunkten IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz an den Standorten Mainz und Mannheim baut ihre Expertise mit allein vier Fachanwälten im Bereich IT-Recht damit weiter aus. Bereits seit Jahren liegt einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Recht…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Online-Shop: Kosten der Rücksendung nach Widerruf.Bild: Online-Shop: Kosten der Rücksendung nach Widerruf.
Online-Shop: Kosten der Rücksendung nach Widerruf.
Das OLG Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 22.02.2011 die Zulässigkeit der Abwälzung von Rücksendekosten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrungen unterschiedlich beurteilt. Ein Online-Händler hatte in seinen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) u.a. formuliert, dass der Käufer „nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung …
Neue Abmahnwelle - Rücksendekosten (40 - Euro - Klausel) in der Widerrufsbelehrung
Neue Abmahnwelle - Rücksendekosten (40 - Euro - Klausel) in der Widerrufsbelehrung
Nach aktueller Rechtsprechung ist die ausschließliche Vereinbarung zu den Rücksendekosten (40 - Euro - Klausel) in der Widerrufsbelehrung abmahnfähig. Trotz Verwendung einer an sich ordnungsgemäßen Muster-Widerrufsbelehrung können Online-Händler abgemahnt werden. So muss nach neuester Rechtsprechung (z.B. LG Bochum, Beschluss -14 O 241/08- vom 02.01.2009) …
eBay Wettbewerbsrecht
eBay Wettbewerbsrecht
… haben. Der Dauerbrenner ist dabei die Vorhaltung einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Anbieterkennzeichnung, aber ebenso der Ausweis einer aktuellen und rechtswirksamen Widerrufsbelehrung. Nicht zu vergessen sind schließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die aus zahlreichen Klauseln bestehen, die jede für sich der geltenden …
Versandkosten beim Widerruf – Wer zahlt was?
Versandkosten beim Widerruf – Wer zahlt was?
… der Versandkostenfreigrenze und hätte entsprechend Versandkosten bezahlen müssen. Die Hinsendekosten können dem Verbraucher hier nachträglich auferlegt werden. Allerdings muss hierzu in der Widerrufsbelehrung selbst, in den AGB und bei den Versandkosten über diese Regelung informiert werden und es muss im Bestellprozess eine ausdrückliche Einwilligung …
Neue Abmahnfalle für Onlineshop-Betreiber
Neue Abmahnfalle für Onlineshop-Betreiber
… nicht unerheblichen Kosten von Abmahnungen, die bei einem solchen Wettbewerbsverstoß durch den Abgemahnten zu tragen sind, ist allen Shop-Betreibern zu raten, ihre Widerrufsbelehrung im Hinblick auf die Kostentragungspflicht zu prüfen. Sie müssen sicherstellen, dass eine gesonderte Vereinbarung über die Kostentragungspflicht getroffen worden ist und …
Kompliziertes Widerrufsrecht im Online-Handel gefährdet Existenzgründer
Kompliziertes Widerrufsrecht im Online-Handel gefährdet Existenzgründer
… Schon im Juli 2003 hatte Trusted Shops eine statistische Untersuchung zu den 10 häufigsten Fehler der Online-Händler veröffentlicht. Demnach machen Online-Händler bei der Widerrufsbelehrung und der Abwicklung von Retouren besonders viele Fehler, jedoch nicht aus böser Absicht, sondern weil die gesetzlichen Regelungen nicht klar und verständlich sind. Die …
Bild: Verwirrung: Wann muss der Händler bei Rücksendungen durch Verbraucher die Rücksendekosten tragen?Bild: Verwirrung: Wann muss der Händler bei Rücksendungen durch Verbraucher die Rücksendekosten tragen?
Verwirrung: Wann muss der Händler bei Rücksendungen durch Verbraucher die Rücksendekosten tragen?
… nicht das Schriftform-Erfordernis. Mit der Bestellbestätigung per Email erhält der Kunde in der Regel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vollständige Widerrufsbelehrung in Schriftform, da er die Möglichkeit hat diese Informationen in seinem Einflussbereich auszudrucken. Zusätzlich liegt die Widerrufsbelehrung normalerweise jeder Sendung bei …
Müssen Kunden beigefügte Retourscheine verwenden?
Müssen Kunden beigefügte Retourscheine verwenden?
… Rücksendekosten dem Kunden aufzuerlegen, und bieten kostenfreie Retourenlabels an. Aber muss der Kunde diese überhaupt nutzen? Und wie gestaltet sich die Widerrufsbelehrung? Retourenklausel unter der alten Rechtslage Nach der alten Rechtslage war eine sorgfältig formulierte Bitte möglich, während die Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten Versandwegs …
Bild: Abmahnung von Wettbewerbsverletzungen bei eBay durch Rechtsanwalt Tawil für Frau Ines MartinBild: Abmahnung von Wettbewerbsverletzungen bei eBay durch Rechtsanwalt Tawil für Frau Ines Martin
Abmahnung von Wettbewerbsverletzungen bei eBay durch Rechtsanwalt Tawil für Frau Ines Martin
… gegen den unlauteren Wettbewerb“) verstoßen haben. Abgemahnt wird gegenwärtig insbesondere die Verwendung der so genannten 40-Euro-Klausel im Rahmen der obligatorischen Widerrufsbelehrung, ohne hierüber mit dem Käufer zuvor eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen zu haben. Zum rechtlichen Hintergrund der Abmahnungen: Die Kosten der Rücksendung …
Bild: Einbeziehung der Händler-AGB bei Amazon MarketplaceBild: Einbeziehung der Händler-AGB bei Amazon Marketplace
Einbeziehung der Händler-AGB bei Amazon Marketplace
… mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Händler, der über die Internet-Plattform Amazon Marketplace Waren anbietet (also nicht Amazon selbst), innerhalb seiner Widerrufsbelehrung den Verbraucher darüber informieren darf, dass dieser unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Rücksendung zu tragen habe (so genannte „40-Euro-Klausel“). Der Händler hatte …
Sie lesen gerade: Online-Shops: Widerrufsbelehrung als Vereinbarung über Rücksendekosten ist ausreichend