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Der Rechtsanspruch auf Finanzierung des Studiums

04.01.201008:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Vorschläge und Forderungen der Neuen Initiative Bildungsförderung für 2010

Die Neue Initiative Bildungsförderung hat konkrete Vorschläge für eine Studienfinanzierung ausgearbeitet und u.a. demonstriert, dass durch die Umwandlung des Kindergeldes in Bildungsgeld sowie durch eine Neuregelung von BAföG & anderen sozialstaatlichen Ausgaben eine Finanzierung des Studiums kostenneutral realisiert werden kann. Angesichts der Steuersenkungspläne der neuen Regierung müssen die Studierenden davon ausgehen, dass sie nicht zu dem bevorzugten Klientel der Koalitionspartner gehören und dass kein Geld für Bildungsreformen in den nächsten Jahren übrig bleiben wird. Im Jahr 2010 erwarten wir dennoch von der schwarz-gelben Koalition, dass sie das Recht auf ein freies Studium mit einem rechtlich abgesicherten Anspruch auf Finanzierung des Studiums endlich in Kraft setzt.



In den Vorschlägen der Neuen Initiative Bildungsförderung (s. Strategie-Paper & Pressemitteilung) wird ein leistungsorientiertes Fördersystem mit sozialen Komponenten entworfen, welches die individuellen Qualitäten fördern wird. Es wird ein großer Bogen von bekannten Forderungen & Ideen (u.a. Bildungsgeld) über die kostenneutrale Finanzierung bis hin zu institutionellen Maßnahmen der Realisierung vollzogen. In dem Strategie-Paper wird u.a. nachgewiesen, dass durch die Abkoppelung der Bildungsförderung vom Elterneinkommen eine leistungsbezogene Vollfinanzierung der beruflichen und akademischen Ausbildung kostenneutral realisierbar ist. Mit der dreistufigen Studienfinanzierung wird eine Differenzierung der Bildungsförderung umgesetzt, die den Gründsätzen einer modernen solidarischen Gesellschaft Rechnung trägt:
Jedem nach seinen Grundbedürfnissen (Bildungsgeld eins);
jedem gemäß der lokalen Marktlage & den sozialen Verhältnissen (Bildungsgeld zwei);
jedem nach seinen Leistungen (Bildungsgeld drei).

Allein die Aussicht, sich ohne finanzielle Unsicherheiten auf das Studium konzentrieren zu können, wird auf den Großteil der Studierenden wie eine "Erlösung" wirken: Durch die dreistufige Studienfinanzierung entfällt u.a. der oft unsinnige Papierkrieg mit dem BAföG-Amt (der ohnehin lediglich für jeden vierten Studenten Erfolg verspricht), die problematische Job-Suche und die verlorene Zeit in meistens schlecht bezahlten Mini-Jobs, und vor allem die oft emotional belastende bis demütigende Verhandlung mit den Eltern über ein etwas "höheres Taschengeld" während des Studiums.
Die erste Voraussetzung dafür, dem bislang hohlen "Bildungsrepublik"-Appell der Kanzlerin eine stabile Grundlage zu geben, ist daher ein verbrieftes Recht auf Finanzierung des Studiums und ein Systemwechsel in der Bildungsförderung.

Siehe die ungekürzte Pressemitteilung unter:
http://www.bg123.de/wp-content/uploads/2010/01/Pressemitteilung_01-2010.pdf

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