(openPR) BERLIN. Zu den Forderungen des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter nach einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und den Vorbehalten des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages, erklärt die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina :
Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter haben mit ihren Forderungen deutlich gemacht, was die FDP seit langem befürchtete: SPD und Grüne halten ihr Versprechen, die Kinderbetreuungsmisere in Deutschland zu bekämpfen, in keinster Weise ein. Der noch in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung von 2002 angekündigte Ausbau der Angebote zur Kleinkinderbetreuung ist bisher weder gesetzlich verankert, noch fließen die ursprünglich ab diesem Jahr versprochenen Bundesmittel von 1,5 Milliarden Euro jährlich. Wenn die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit Hartz IV scheitert, hat die Bundesregierung kein Geld zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes! Die FDP bleibt dagegen bei ihren Forderungen: Erstens: Die Betreuungsangebote für Kleinkinder durch Krippen und Tagesmütter müssen quantitativ und qualitativ ausgebaut werden. Zweitens: Im Rahmen des bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Kindergarten-Halbtagsplatz muss die Bild!
ung, Erziehung und Betreuung für Kinder/ Eltern kostenlos sein. Dabei gilt für mich ganz klar: Keine finanzielle Überforderung der Kommunen: Die nachhaltige Finanzierung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes muss bei der Neuregelung der Finanzen im Zuge der Föderalismusreform als wichtige kommunale Aufgabe berücksichtigt werden.






