(openPR) BERLIN. Zur Ankündigung der Deutschen Bahn AG, ab 1. Oktober 2004 einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Bahn-verspätungen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verankern, erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun :
In der gönnerhaften Manier des Monopolisten verkauft die Deutsche Bahn AG den Kunden ihre plötzliche Bereitschaft zu kleinen Zugeständnissen in der Haftungsfrage als großes Entgegenkommen. Die Verankerung von Haftungsregeln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht bei weitem nicht aus. Sie zementiert lediglich die rechtliche Sonderstellung der Bahn.
Jedes andere Unternehmen muss für nicht oder nur unzureichend erbrachte Leistungen haften - so wie es das BGB vorsieht. Nur die Bahn ist bislang gemäß der Eisenbahnverkehrsverordnung (EVO) von jeglicher Haftung befreit.
Die FDP fordert seit langem ein Ende dieser verbraucherfeindlichen Sonderstellung der Bahn. Angesichts der Tatsache, daß 96 Prozent der Zugverspätungen vom Unternehmen selbst verschuldet sind, hätte die Bahn schon längst die Haftung dafür übernehmen müssen. Deshalb ist die Freistellung der Bahn von Entschädigungsansprüchen bei Ausfall oder Verspätung von Zügen aus der Eisenbahnverkehrsverordnung (EVO) herauszulösen und durch eine Verankerung von Gewährleistungspflichten im bürgerlichen Recht zu ersetzen. Ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion liegt dem Deutschen Bundestag vor.