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„Menschenwürdiges Existenzminimum“ schließt Recht auf Verhütung ein

11.02.201012:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Frankfurt, 11.2. 2010. Pro familia begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze sei verfassungswidrig. Was noch aussteht, ist die Forderung von pro familia und etlichen Sozialverbänden zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen und Paare, die ALG II oder Sozialgeld beziehen. Das Menschenrecht auf selbstbestimmte Familienplanung, das den Zugang zu möglichst sicheren und bezahlbaren Verhütungsmethoden einschließt, muss allen Menschen offen stehen.
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts haben in ihrem Urteil festgestellt, dass es auch einen besonderen Bedarf an Sozialleistungen gibt. Dem Bundesverfassungsgericht ging es um die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dazu gehört nach seiner Meinung nicht nur die physische Existenz, sondern auch ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“. Zu diesem menschenwürdigen Existenzminimum gehört nach Auffassung von pro familia auch der Zugang zu sicheren, kostenlosen Verhütungsmitteln!
Durch die Hartz-IV-Reform gilt der Regelsatz der Sozialhilfe auch für das ALG II. Doch auf die ehemals SozialhilfeemfängerInnen zugesicherte Hilfe zur Familienplanung besteht bereits seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Januar 2004 kein Rechtsanspruch mehr. Im Regelsatz waren und wurden Verhütungsmittelkosten nicht berücksichtigt. Der Regelsatz für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld beträgt seit 1. Juli 2009 bundesweit einheitlich 359 Euro pro Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen. Für Gesundheitspflege (z. B. Medikamente) sind darin lediglich ca. 14 Euro berechnet, von diesem geringen monatlichen Betrag können Verhütungsmittel nicht bezahlt werden.
Einige wenige Kommunen haben den dringenden Bedarf gesehen und Projekte zur Kostenübernahme ins Leben gerufen, jedoch ohne verbindliche Rechtsgrundlage und damit auch ohne Rechtsanspruch der betroffenen Frauen. Pro familia hat in einer aktuellen bundesweiten Befragung festgestellt, dass es in zwei Drittel der 181 untersuchten Städten keine Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel gibt.
Die Realität zeigt, dass den betroffenen Frauen und Paaren ein planmäßiges Ansparen für Verhütung aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes nicht möglich ist. Die Folgen sind auch in den pro familia-Beratungsstellen spürbar. Seit der Gesetzesänderung hat der Anteil von Beratungen zugenommen, in denen die Finanzierung bzw. die Kosten von Verhütung Thema sind. So müssen Frauen häufig auf billigere und weniger sichere Verhütungsprodukte umsteigen oder verzichten ganz auf Verhütung, riskieren ihre Gesundheit und nicht selten eine ungewollte Schwangerschaft.
Pro familia fordert, dass die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums eine bundeseinheitliche Regelung zum Zugang zu Verhütungsmitteln einschließen muss.
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