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„Ach was, so alt ist sie schon, unsere Kleine?“

18.11.200914:22 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Falken stellen fest: Trotz Volljährigkeit wird die UN-Kinderrechtskonvention von Politik und Gesellschaft noch immer nicht für voll genommen.
(20.11.2009) Vor genau 20 Jahren hat die UN-Kinderrechtskonvention das Licht der Welt erblickt. Nach einigen Geburtswirren, ist die Neugeborene 1989 von der internationalen Gemeinschaft begrüßt worden und innerhalb kürzester Zeit zum meist unterzeichneten internationalen Abkommen avanciert. Ein vielversprechender Start, doch es folgte eine schwere Kindheit: Stiefmütterliche Behandlung durch die Unterzeichnerstaaten und Vernachlässigung der damit eingegangenen Verpflichtungen. Zum 20. Geburtstag meldet sich nun ohne schlechtes Gewissen die Verwandtschaft und allüberall erklingen Glückwünsche.


Forderung nach Rücknahme der Vorbehalte
Die Bundesregierung hat die Kinderrechte 1992 nur unter Vorbehalten ratifiziert. Dass nun laut Koalitionsvertrag der schwarzgelben Regierung bald der letzte Vorbehalt, der Vorrang des Ausländerrechts, zurückgenommen werden soll, klingt vielversprechend. Ein mehr als angemessenes Geschenk nach so vielen Jahren. Immanuel Benz, Mitglied des Bundesvorstands der SJD – Die Falken, hofft: „Dass es kein leeres Versprechen bleibt, sondern dass Flüchtlingskinder in der BRD tatsächlich bald mit medizinischer Versorgung und Schulbildung statt Abschiebung in Krisengebiete rechnen dürfen!“
Endlich Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen
Das Geburtstagskind wartet übrigens auch noch immer auf die Aufnahme ins Grundgesetz. Dies wäre kein symbolischer Akt der Wertschätzung, sondern die Grundlage, um Verstöße gegen die Kinderrechte juristisch einklagbar zu machen. Mit zunehmender öffentlicher Aufmerksamkeit für Kinder und Jugendliche würden auch deren Interessen und Bedürfnisse in Bewusstsein rücken, „Politik und Gesellschaft werden daran erinnert, dass Kinderleben nicht nur stattfindet, sondern auch Geld kostet – weil für die formulierten Ziele, wie eine optimale Entwicklung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit, auch finanzielle Ressourcen notwendig sind!“ so Benz weiter.
Regierung muss Pflicht zum Bericht ernstnehmen
Laut Artikel 44 gehört zur Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention auch, im fünf Jahres-Rhythmus einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Kinderrechte abzugeben. Anlässlich des Ehrentages am 20.11.2009 ist festzustellen, dass Deutschlands aktueller Bericht an den UN-Ausschuss geschlagene 230 Tage überfällig ist. Benz dazu: „Deutlicher kann man die Gleichgültigkeit gegenüber den eingegangenen Verpflichtungen – und damit gegenüber den Kindern und Jugendlichen - kaum zum Ausdruck bringen.“

Das 20-jährige Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention ist ein Grund zum Feiern und die Geschichte der Kinderrechte ist ohne Zweifel eine Erfolgsstory. Doch ein beiläufiges Wangentätscheln reicht nicht aus für gutes Aufwachsen. Es darf nicht vergessen werden, dass nach wie vor eine Menge Bereitschaft und Einsatz sowie konkrete Maßnahmen nötig sind, um allen jungen Menschen tatsächlich zu ihren Rechten zu verhelfen. In Deutschland und überall.

Auf der Website steht ein ausführlicher Hintergrundbericht zu Verfügung. Über die Entwicklung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland von Séverine Feraud, Referentin und Trainerin für Kinder- und Jugendpartizipation, mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung.

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