(openPR) Gravierende Änderungen bei Verteilerschlüssel, Messgeräten, Eichkosten und Verbrauchsanalyse
(Freiburg, 2. November 2009) - Seit dem 1. Januar 2009 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Doch erst zum neuen Kalenderjahr 2010 werden die meisten Änderungen für Vermieter und Verwalter bei der Abrechnung der Betriebskosten relevant. Haufe TV Immobilien hat zwei Experten zu den Änderungen und ihren Folgen befragt.
So wird u. a. bei vielen älteren Gebäuden zwingend ein Verteilungsschlüssel eingeführt. Ferner werden veraltete Messgeräte aus dem Verkehr gezogen. Außerdem können künftig Eichkosten sowie die Kosten für eine Verbrauchsanalyse auf den Mieter umgelegt werden. Ab 2014 muss zudem der Wärmeverbrauch durch Wärmezähler ermittelt werden.
Miron Schneckenberger, Chefredakteur von „Haufe VerwalterPraxis Pro“ interviewt die Rechtsanwältin und Buchautorin Birgit Noack von HAUS + GRUND München sowie Heinz Lang, Senior Berater Operations von BRUNATA München. Heinz Lang gehörte der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) an, die die Bundesregierung bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung unterstützt hat.
Die beiden Interviews können unter http://www.haufe.de/immobilien angesehen werden.
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(München/Planegg, 31. März 2010) – Das Mindestalter für Mitglieder herabsetzen, eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer einführen, einen zusätzlichen Vorstand aufnehmen, den Wortlaut einer veralteten Klausel anpassen – es gibt zahlreiche Anlässe, warum ein Verein seine Satzung ändern will oder muss. Wie eine solche Änderung erfolgen kann, ist in der Vereinssatzung selbst fixiert. Meist muss dafür eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Für die Verantwortlichen bedeutet dies einen erheblichen organisatorischen Aufwand – unter…
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