openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bruttowarmmiete unzulässig

10.08.200611:32 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: Bruttowarmmiete unzulässig; BGH: Widerspruch zu Heizkostenverordnung; DMB: Vorrang für Verbrauchsabrechnung

Die Vereinbarung einer Bruttowarm- oder Warmmiete im Mietvertrag ist unwirksam. Sie ist mit den Regelungen der Heizkostenverordnung nicht vereinbar. Nach der Heizkostenverordnung müssen Kosten für die zentrale Beheizung und die Warmwasserversorgung verbrauchsabhängig abgerechnet werden (BGH VIII ZR 212/05).

Damit, so der Deutsche Mieterbund (DMB), stellt der Bundesgerichtshof eindeutig klar, dass Mietvertragsregelungen zu Warmmieten, Endmieten, Heizkostenpauschalen usw. unzulässig sind.
Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, begrüßte die Entscheidung der Karlsruher Richter: „Die in der Heizkostenverordnung festgelegte Verbrauchsabrechnung hat grundsätzlich Vorrang vor anders lautenden Vertragsregelungen und Vertragsabsprachen. Letztlich soll mit der Heizkostenverordnung auf das Nutzerverhalten Einfluss genommen werden, um Energie einzusparen. Dieser Ansatz ist heute wichtiger denn je. Jeder soll nur das bezahlen, was er auch tatsächlich verbraucht hat.“
Positiv, so Rips, sei auch, dass die Anwendung der Heizkostenverordnung und damit die Verbrauchsabrechnung nicht davon abhängig gemacht wird, dass ein Vertragspartner eine verbrauchsabhängige Abrechnung ausdrücklich verlangt. „Die Heizkostenverordnung geht Vertragsabsprachen von Mieter und Vermieter grundsätzlich vor. Das schafft Rechtssicherheit“, so Rips.

Mieten-Glossar des Deutschen Mieterbundes:
Grundmiete: Miete ohne irgendwelche Betriebskosten. Die kalten Betriebskosten und die Heizkosten werden regelmäßig zusätzlich vom Vermieter gefordert. Der Mieter zahlt monatliche Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen, über die einmal im Jahr abgerechnet wird.
Nettomiete: Wie Grundmiete. Auch hier sind die Betriebskosten vollständig aus der Miete ausgegliedert.
Bruttokaltmiete: Kalte Betriebskosten, wie Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Fahrstuhl usw., sind in der Miete enthalten, die Heizkosten nicht.
Bruttowarmmiete: In der Miete sind alle Betriebskosten, also auch die Heizkosten enthalten.
Bruttomiete oder Inklusivmiete: Wie Bruttowarmmiete.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 96052
 138

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bruttowarmmiete unzulässig“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutscher Mieterbund

Farbwahlklausel unwirksam - BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
Farbwahlklausel unwirksam - BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
(dmb) „Richtig, konsequent und so auch zu erwarten“, kommentierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Schönheitsreparatur- bzw. Farbwahlklausel (BGH VIII ZR 50/09). Der Bundesgerichtshof entschied, dass nachfolgende Klausel in einem Berliner Mietvertrag unwirksam ist: „Bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen sind die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen ... nur weiß zu lackieren ...“ Die Richter bestätigten, dass Mietvertragsklauseln, d…
CSU gibt FDP-Forderungen nach - Mietrechtsänderungen im Bundestag gefordert
CSU gibt FDP-Forderungen nach - Mietrechtsänderungen im Bundestag gefordert
(dmb) „Wir sind enttäuscht, dass die CSU plötzlich Reformbedarf im Mietrecht sieht und das Mietminderungsrecht bei energetischen Sanierungen in Frage stellt. Damit gibt die CSU erstmals FDP-Forderungen nach Verschlechterungen des Mietrechts zu Lasten der Mieter nach und droht vor dem liberalen Koalitionspartner einzuknicken“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, eine Erklärung des innen- und rechtspolitischen Sprechers der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer, anlässlich der Beratungen zum Bundeshaushalt …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BBA-Jahrestagung zur Energieeffizienzsteigerung zeigte Potenziale für den Klimaschutz aufBild: BBA-Jahrestagung zur Energieeffizienzsteigerung zeigte Potenziale für den Klimaschutz auf
BBA-Jahrestagung zur Energieeffizienzsteigerung zeigte Potenziale für den Klimaschutz auf
… liegen. So erläuterte Rudolf Orlob, Vorstand der Charlottenburger Baugenossenschaft eG Berlin, wie es seinem Unternehmen gelang, energetisch zu mo-dernisieren, ohne die Bruttowarmmiete erhöhen zu müssen. Die Genossenschaft rüstete in Berlin-Spandau und -Reinickendorf 350 Wohnungen mit einer modernen Gasbrennwertheizung, einem Block-Heizkraftwerk, einer …
Recht auf Wohnungstausch nach österreichischem Vorbild
Recht auf Wohnungstausch nach österreichischem Vorbild
… Wohnungen, die über einen gemeinsamen Wohnungspool durch einen fairen Wohnungsaustausch vergeben werden (Mieter sucht eine um mindestens 10 % kleinere Wohnung) die Bruttowarmmiete bei vergleichbarer Ausstattung, Lage und vergleichbarem Modernisierungsstand unter der der alten Wohnung liegt. Leider funktioniert dieser angedachte faire Wohnungstausch in der …
Bild: PROJECT Investment Gruppe: Selbstnutzer zahlen weniger als MieterBild: PROJECT Investment Gruppe: Selbstnutzer zahlen weniger als Mieter
PROJECT Investment Gruppe: Selbstnutzer zahlen weniger als Mieter
… zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Beispielsweise wurden die Wohnungsgrößen außen vorgelassen, es ging lediglich um die tatsächlichen Wohnkosten – bei Mietern also um die Bruttowarmmiete, bei Eigentümern um die laufenden Kosten für Zins und Tilgung sowie sämtliche Nebenkosten. „Die Belastungskurven ändern sich natürlich, je länger man eine Immobilie besitzt …
Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden
Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden
… einfach pauschal abrechnen, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Auch eine im Mietvertrag vereinbarte Bruttowarmmiete ist hinsichtlich der Heizkosten ungültig. In einem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, verweigerte sich ein Mieter einer Mieterhöhung …
Rechtstipps.de: Was tun bei Wohnungsmängeln?
Rechtstipps.de: Was tun bei Wohnungsmängeln?
… hier Bewertungstabellen wie die Mietminderungs-Tabelle auf http://www.rechtstipps.de. Es handelt sich hierbei jedoch nur um eine Bewertungshilfe. Der Abzug erfolgt immer von der Bruttowarmmiete. Wenn die Mietminderung den Vermieter nicht beeindruckt, kann der Betroffene noch härtere Geschütze auffahren. So kann er beispielsweise zusätzlich das Drei- …
Erste Sofortmaßnahme - Planmäßige Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau werden zum 01.04.2017 ausgesetzt
Erste Sofortmaßnahme - Planmäßige Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau werden zum 01.04.2017 ausgesetzt
… Wohnungsbau noch in diesem Jahr kommt, damit die Mieten bis auf 5,75 €/m²/monatlich gesenkt, mittels einer sozialen Richtsatzmiete nach den Einkommen der Mieter*innen gestaffelt sowie das System von einer Nettokalt- auf eine Bruttowarmmiete umgestellt werden kann und so die Situation von Haushalten mit geringem Einkommen verbessert wird", fordert Piper.
Bild: Trotz Mieter-Wahlkampf: SPD will Mieterhöhungen und mehr ZwangsräumungenBild: Trotz Mieter-Wahlkampf: SPD will Mieterhöhungen und mehr Zwangsräumungen
Trotz Mieter-Wahlkampf: SPD will Mieterhöhungen und mehr Zwangsräumungen
… deshalb bereits eine sofortige Anhebung der Richtwerte für die Mietkostenübernahme. Doch offenbar soll das Gegenteil geschehen. Die SPD will die Höchstgrenze für die Erstattung der Bruttowarmmiete für Alleinstehende um acht Euro auf 370 Euro senken. Rolf Meier, der für die DKP als Direktkandidat im Wahlkreis 3, Friedrichshain-Kreuzberg, antritt, ist …
Sie lesen gerade: Bruttowarmmiete unzulässig