openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Wirtschaftsrecht: Widerrufsrecht für Selbständige

01.10.200917:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wirtschaftsrecht: Widerrufsrecht für Selbständige

(openPR) Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer aktuellen weiter dazu beigetragen, den des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch selbständig freiberuflich tätig sind zu klären. In seiner Entscheidung vom 30.09.2009 stellt der Senat dar, unter welchen Voraussetzungen eine natürliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbständiger Freiberufler am Rechtsverkehr teilnimmt als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist. Nach der Entscheidung des BGH ist das dann der Fall, wenn dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.


Die Klägerin, eine Rechtsanwältin, bestellte am 7. Oktober 2007 über die Internetplattform der Beklagten unter anderem drei Lampen zu einem Gesamtpreis von 766 €. Sie gab dabei als Liefer- und Rechnungsadresse ihren Namen (ohne Berufsbezeichnung) und die Anschrift der "Kanzlei Dr. B." an, bei der sie tätig war. Die Klägerin erklärte am 19./21. November 2007 den Widerruf ihrer Vertragserklärung mit der Begründung, dass die Lampen für ihre Privatwohnung bestimmt gewesen seien und ihr deshalb ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte (§ 355 Abs. 1, § 312d Abs. 1, § 312b Abs. 1) zustehe, über das sie von der Beklagten nicht ordnungsgemäß belehrt worden sei.
Sie hat mit ihrer Klage unter anderem die Rückzahlung des Kaufpreises von 766 € begehrt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass die Klägerin nach dem objektiven Empfängerhorizont nicht als Verbraucherin gehandelt habe und ihr daher ein Widerrufsrecht nach den fernabsatzrechtlichen Vorschriften nicht zustehe.
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision, mit der die Klägerin die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils erstrebte, hatte Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine natürliche Person, die – wie die Klägerin – sowohl als Verbraucher (§ 13 BGB) als auch in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer (§ 14 BGB) am Rechtsverkehr teilnimmt, im konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln lediglich dann nicht als Verbraucher anzusehen ist, wenn dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dies ist zum einen dann der Fall, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft objektiv in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit der natürlichen Person abgeschlossen wird (§ 14 BGB). Darüber hinaus ist rechtsgeschäftliches Handeln nur dann der unternehmerischen Tätigkeit der natürlichen Person zuzuordnen, wenn sie dies ihrem Vertragspartner durch ihr Verhalten unter den konkreten Umständen des Einzelfalls zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat.
Nach diesen Kriterien war die Klägerin im entschiedenen Fall bei der Bestellung der Lampen als Verbraucherin tätig geworden. Nach den in den Tatsacheninstanzen getroffenen Feststellungen hatte die Klägerin die Lampen für ihre Privatwohnung gekauft. Konkrete Umstände, aus denen die Beklagte zweifelsfrei hätte schließen können, dass der Lampenkauf der freiberuflichen Sphäre der Klägerin zuzurechnen sei, lagen nicht vor.
Insbesondere konnte die Beklagte aus der Angabe der Kanzleianschrift als Liefer- und Rechnungsadresse nichts Eindeutiges für ein Handeln zu freiberuflichen Zwecken herleiten, da hieraus nicht deutlich wurde, dass die Klägerin in der Kanzlei als Rechtsanwältin – und nicht etwa als Kanzleiangestellte – tätig war.
(Quelle: Pressemitteilungen des BGH vom 30.09.2009, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 7/09; Vorinstanzen: LG Hamburg - Urteil vom 16.12.2008- 309 S 96/08 AG Hamburg-Wandsbek - Urteil vom 13.06.2008 – 716A C 11/08
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, http://www.warm-wirtschaftsrecht.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 355828
 1023

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Wirtschaftsrecht: Widerrufsrecht für Selbständige“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Warm-WirtschaftsRecht - Kanzlei für Wirtschaftsrecht, RA Martin J. Warm

Bild: Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des WettbewerbsverbotsBild: Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Nach § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber bei einer Verletzung des Wettbewerbsverbots Schadensersatz fordern; er kann statt dessen auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Arbeitgebers eingegangen gelten lässt und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgibt. Der Beklagte war bei der Klägerin als Produktmanager und technischer Leiter tätig. Das Arbeitsverhältnis endete nach Maßgabe eines Vergleichs in einem Kündigungsschutzprozess aufgrund ordentlicher arbe…
Bild: Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem EinkommenssteuervorauszahlungsbescheidBild: Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid
Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid
Die Finanzverwaltung darf sich bei der steuerlichen Veranlagung hinsichtlich der Bemessung einer zu erwartenden Steuerforderung gegen einen prominenten Steuerpflichtigen (hier: Carsten Maschmeyer) nicht allein auf Berichte in den Medien verlassen. Der Steuerpflichtige ist dann berechtigt, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen und sich die entstehenden Kosten vom Land ersetzen zu lassen. Das Verfahren betrifft eine Schadensersatzklage des ehemaligen AWD-Chef Carsten Maschmeyer gegen das Land Niedersachsen wegen einer Pflichtver…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Anwaltliche Erfahrung lehrt: Viele Unternehmer denken zu wenig an AbsicherungBild: Anwaltliche Erfahrung lehrt: Viele Unternehmer denken zu wenig an Absicherung
Anwaltliche Erfahrung lehrt: Viele Unternehmer denken zu wenig an Absicherung
Über 20 Jahre Berufserfahrung im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht haben die Rechtsanwälte Uwe Martens und Florian Schuh von der Kanzlei elixir rechtsanwälte | martens & partner aus Frankfurt am Main erkennen lassen, dass viele GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter, Selbständige und Freiberufler zu wenig an die eigene Absicherung denken. Solange …
Bild: Arbeitsrecht / Geschäftsführer: Das selbständige Dienstverhältnis eines Geschäftsführers geht nicht gemäß § 613a BGB auf den Betriebserwerber überBild: Arbeitsrecht / Geschäftsführer: Das selbständige Dienstverhältnis eines Geschäftsführers geht nicht gemäß § 613a BGB auf den Betriebserwerber über
Arbeitsrecht / Geschäftsführer: Das selbständige Dienstverhältnis eines Geschäftsführers geht nicht gemäß § 613a BGB auf den Betriebserwerber über
… Kanzlsperger in Bürogemeinschaft Rechtsanwalt Martin J. Warm Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr rechtsanwalts-PARTNER mit Schwerpunkten Gesellschaftsrecht . Unternehmensrecht. Arbeitsrecht . Vertragsrecht . Wirtschaftsrecht Vattmannstraße 5 33100 Paderborn Telefon: 0 52 51 / 52 48 - 0 Telefax: 0 52 51 / 52 48 - 48 mailto: Internet: …
Boris Maskow im Handelsblatt Spezial „Die besten Anwälte und Kanzleien Deutschlands 2020“
Boris Maskow im Handelsblatt Spezial „Die besten Anwälte und Kanzleien Deutschlands 2020“
nn komplexe Probleme müssen auf zahlreichen unterschiedlichen Ebenen angegangen werden. Dafür braucht man Teamplayer. Der von Boris Maskow geleitete Standort in Bad Kreuznach ist Teil der Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Bietmann, die bundesweit Beratungsleistungen im gesamten Arbeits- und Wirtschaftsrecht für den Mittelstand erbringt.
Bild: Online Informationssystem für selbständige BuchhalterBild: Online Informationssystem für selbständige Buchhalter
Online Informationssystem für selbständige Buchhalter
… laufender Geschäftsvorfälle GmbH weist darauf hin, dass es für selbständige Buchhalter für die praktische Berufsausübung unerlässlich ist, ein Informationssystem für Steuer- und Wirtschaftsrecht, Rechnungswesen und Lohn- und Gehaltsabrechnung vorrätig zu halten. Hierzu gibt es auf dem Markt eine Vielzahl von Anbietern, wie beispielsweise Haufe, NWB, …
Hamburger Anwalt bringt ausländische Fachkräfte nach Deutschland
Hamburger Anwalt bringt ausländische Fachkräfte nach Deutschland
… Ausländerbehörde, jeweiligen Auslandsvertretungen sowie den Fachbehörden, die über die Bewilligung der Anträge entscheiden. „Meine außergewöhnliche Spezialisierung besteht in der Kombination von Ausländerrecht und Wirtschaftsrecht“, erklärt Jaberi, der seinen Mandaten gleich in vier Sprachen Rede und Antwort steht. „Die Motivation für diesen Job geben mir die …
Bild: Serie – Teil 2: Neue Regelungen für Webshops. Ab 13.06.2014 wird vieles anders.Bild: Serie – Teil 2: Neue Regelungen für Webshops. Ab 13.06.2014 wird vieles anders.
Serie – Teil 2: Neue Regelungen für Webshops. Ab 13.06.2014 wird vieles anders.
… geben, was nach unserer Meinung auf jeden Fall zu beachten sein wird. Was wird sich konkret ändern? Künftig einheitliche Widerrufsfrist Die bisherige Unterscheidung zwischen einem 14tägigen Widerrufsrecht und einem Widerrufsrecht von einem Monat für den Fall, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht zu spät erfolgt, wird aufgehoben. Künftig wird es …
Eröffnung der Anwaltskanzlei Eva Kilgus in Sinzheim bei Baden-Baden
Eröffnung der Anwaltskanzlei Eva Kilgus in Sinzheim bei Baden-Baden
… fokussiert sich auf die Schwerpunkte Arbeitsrecht, Handelsrecht, Mietrecht sowie Inkasso. Im Zuge der Eröffnung schaltet die Rechtsanwältin ihre Webpräsenz https://arbeitsrecht-wirtschaftsrecht.de live. Arbeits- und Wirtschaftsrecht als Kernkompetenz der neuen Kanzlei Als Anwalt für Arbeitsrecht in Baden-Baden, Karlsruhe wird Frau Kilgus Ihre jahrelange …
Bild: Widerruf von Immobilienfinanzierungen
Widerruf von Immobilienfinanzierungen
Widerrufsanspruch zum Pauschalpreis von 50 Euro von einem Experten juristisch prüfen lassen. Für den Inhalt dieser Pressemitteilung verantwortlich: Prof. Dr. Julius Reiter Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Professor für Wirtschaftsrecht (FOM)
Bild: Bundesgerichthof bringt mit Urteil vertragliche Widerrufsrechte getäuschter Anleger erheblich ins WankenBild: Bundesgerichthof bringt mit Urteil vertragliche Widerrufsrechte getäuschter Anleger erheblich ins Wanken
Bundesgerichthof bringt mit Urteil vertragliche Widerrufsrechte getäuschter Anleger erheblich ins Wanken
… zustande…“ Gerichte stimmen Widerruf zu Nach anwaltlicher Beratung widerrief der geschädigte Anleger diese Beteiligung im August 2009 unter Hinweis auf ein gesetzlich und vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht. Mit seiner Klage begehrte der Kläger u.a. die Festsstellung, dass der Beitrittsvertrag mit der Beklagten durch seinen Widerruf beendet worden ist. Sowohl das …
Bild: Neues Widerrufsrecht tritt in Kraft - Dienstleister im Fernabsatz müssen Widerrufsbelehrungen abändern
Neues Widerrufsrecht tritt in Kraft - Dienstleister im Fernabsatz müssen Widerrufsbelehrungen abändern
Die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht werden im Zuge der Neuregelung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen neu geregelt. Das Gesetz tritt bereits morgen am 4. August 2009 in Kraft. Auswirkungen dürfte dabei die Änderung des § 312 d BGB in den Fernabsatzgeschäften …
Sie lesen gerade: Wirtschaftsrecht: Widerrufsrecht für Selbständige