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Vorstellung Grundsatzpapier "Brandschutzbeauftragter 2010- 2015" der IG der BSB Rhein- Neckar

28.09.200913:00 UhrVereine & Verbände
Bild: Vorstellung Grundsatzpapier "Brandschutzbeauftragter 2010- 2015" der IG der BSB Rhein- Neckar
Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte
Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte

(openPR) Als erste Interessenvertretung im Brandschutz definiert die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar (IG der BSB Rhein- Neckar) für die Jahre 2010 bis 2015 ihre konkreten Ziele in einem Grundsatzpapier.

Dies möchte die IG der BSB Rhein- Neckar erreichen:



Punkt 1: Anerkannte Brandschutzbeauftragten- Ausbildung
Die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar setzt sich für eine anerkannte Brandschutzbeauftragten- Ausbildung ein. Nach Auffassung der IG der BSB Rhein- Neckar ist es ausreichend die Anerkennung und Qualität der Ausbildung mittels der BSB- Abschlussprüfung zu prüfen. Konkret stellt sich die IG der BSB Rhein- Neckar folgende Praxis vor: Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt wie bereits jetzt beim jeweiligen Ausbildungsanbieter. Inhalte und Ausrichtung der Ausbildung orientieren sich an der BGI 847 der Berufsgenossenschaft. Eine Abweichung von der BGI 847 erfolgt nur in soweit, dass die Prüfung nicht wie vorgesehen beim Anbieter sondern bei einer externen Stelle durchgeführt wird. Als externe Stelle zur Prüfungsablegung kann sich hierbei die IG der BSB Rhein- Neckar, den TÜV oder zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern vorstellen. Mit der letzteren genannten Einrichtung (IHK) laufen bereits seit 2008 entsprechende Gespräche zur möglichen Ausrichtung einer BSB- Prüfung.

Punkt 2: Verankerung vom Brandschutzbeauftragten in den Landesbauordnungen
Die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar ist der Auffassung das der Brandschutzbeauftragte in den Landesbauordnungen als Instrument der Brandverhütung aufgeführt sein muss. U.a. ein Vorteil: Die doch unterschiedlichen Methoden zur Ermittlung der Notwendigkeit von einem Brandschutzbeauftragten, könnten somit zukünftig vermieden werden. Eine Einheitlichkeit und Leitlinie zur Ermittlung der Notwendigkeit vom Brandschutzbeauftragten wäre so gewährleistet.

Punkt 3: Vereinheitlichte Ausbildungsunterlagen für die BSB- Ausbildung
Die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar ist der Auffassung das für die Verbesserung und Einheitlichkeit bei der Brandschutzbeauftragten- Ausbildung, einheitliche Ausbildungsunterlagen notwendig sind.
Die Ausbildungsinhalte einer Brandschutzbeauftragten- Ausbildung sind in der BGI 847 der Berufsgenossenschaft aufgeführt. Problematisch ist hierbei das aufgrund der Vielzahl von Ausbildungsanbietern es verschiedene oder abweichende Lerninhalte gibt. Des weiteren sich die Qualität und Umfang im zeitlichen Rahmen der Behandlung der Lernthemen stark unterscheiden.
Regelungen wie zum Beispiel die Festlegung von festen Unterrichtszeiten pro Lernthema und die Begrenzung von Unterrichtszeiten oder Erweiterung der Lernthemen wie es zum Beispiel die vfdb- Richtlinie 12/09-01 vorsieht, sind nach Auffassung der IG der BSB Rhein- Neckar untragbar und in der Praxis kaum anwendbar.
Alleine schon die Tatsache der starken Abweichung bei der Lernzeit (64 Unterrichtsstunden in 2 Wochen) zu 3, 4 oder 7 Tageskursen, lässt erkennen das eine feste Regelung in der Praxis nicht anwendbar und gewünscht ist. Daher ist die IG der BSB Rhein- Neckar für den Weg der Vereinheitlichung der Ausbildung über die Ausbildungsunterlagen bei der Brandschutzbeauftragten- Ausbildung und nicht über die Festlegung von Unterrichtszeiten.


Bei Fragen zu den einzelnen Punkten kann man jederzeit Kontakt mit der Geschäftsstelle der IG der BSB Rhein- Neckar aufnehmen.

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