(openPR) Die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar hat aktuell einen Richtlinien- Entwurf zur Bestellung, Aufgaben und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten veröffentlicht.
Viele werden sich bestimmt wundern, da erst im Jahr 2009 unter anderem durch die vfdb, die Richtlinie 12/09 "Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung vom Brandschutzbeauftragten" überarbeitet worden war. Genau diese Überarbeitung ist der Grund, warum von der IG der BSB Rhein- Neckar ein Richtlinien- Entwurf ausgearbeitet wurde.
Leider wurde im Zuge der Änderungen an der vfdb- Richtlinie, in Augen der IG der BSB Rhein- Neckar mehr verschlimmert, als verbessert. Zum einen die fehlende Abstimmung mit der BGI 847 oder die Mehraufgaben vom Brandschutzbeauftragten um nur zwei Beispiele zu nenen.
Es ist grundsätzlich löblich, eine Richtlinie zu erstellen und diese mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung entsprechend zu aktualisieren. Man sollte hierbei aber nicht die maßgeblichen Personen, wie z.B. die unzähligen Ausbildungsanbieter oder die Arbeitgeber der zukünftigen Brandschutzbeauftragten vergessen. Und genau dies, ist mit der Aktualisierung der vfdb- Richtlinie passiert. Da kritisieren immer leichter ist, als selbst was zu entwickeln, folgt nun mit dem Richtlinien- Entwurf ein Vorschlag der IG der BSB Rhein- Neckar, so der Vorsitzende Simon Schmeisser.
Der Entwurf der Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar enthält konkret eine Unterteilung der Ausbildung, eine neue Ausbildungsform sowie mehr Unterrichtszeiten bei der Ausbildung.
Die IG der BSB Rhein- Neckar veröffentlicht diese Richtlinie, lediglich als Entwurf. Eine entsprechende Veröffentlichung als eigenständige Richtlinie, wird nicht beabsichtigt.
Viel mehr ist die Absicht der IG der BSB Rhein- Neckar, die Richtlinie in die entsprechenden Arbeitskreise (u.a. der vfdb) einzubringen. Der Ziel der IG der BSB Rhein- Neckar ist nicht eine neue Richtlinie zu schaffen, sondern bestehendes entsprechendes -in unseren Augen- zum Vorteil zu verbessern.
Grundsätzlich sollten sich die Interessenvertretungen für Brandschutzbeauftragte in naher Zukunft mit einer Zukunftslösung um den Brandschutzbeauftragten kümmern. Auf Dauer wird es keine Lösung mehr sein, unverbindliche Richtlinie herauszugeben. Insbesondere wenn diese in der Ausgestaltung zu umständlich bzw. nicht verbindlich sind.
Daher sollte dringend auf eine verbindliche Lösung um die Tätigkeit und Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten hingewirkt werden, so der Vorsitzende Simon Schmeisser.












