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Honorarordnung für Brandschutzbeauftragte

04.03.201109:12 UhrVereine & Verbände
Bild: Honorarordnung für Brandschutzbeauftragte
IG der BSB Rhein- Neckar
IG der BSB Rhein- Neckar

(openPR) Immer wieder gab es Anfragen von externen Brandschutzbeauftragten bezüglich der Vergütung von Dienstleistungen an die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar.

Die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar hat als Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte, zu diesem Thema jetzt eine Empfehlung einer Honorarordnung für externe Brandschutzbeauftragte veröffentlicht. Grundlage für die Empfehlungen in der Honorarordnung waren Preisermittlungen der Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar zu bestimmten Brandschutz- Dienstleistungen. Die Empfehlungen der Honorarordnung Brandschutzbeauftragter sollten von den jeweiligen externen Brandschutzbeauftragten nicht ungeprüft auf die eigenen Verhältnisse übertragen werden, so der Vorsitzende Simon Schmeisser der Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar.

Eine Vielzahl von Faktoren können durchaus zu abweichenden Preisen bei den Dienstleistungen führen. Die Empfehlungen in der Honorarordnung sollten daher als eine grobe Richtschnur bei der Preisgestaltung dienen.
Die Empfehlung Honorarordnung Brandschutzbeauftragter steht kostenfrei zum Download auf der Homepage der Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar bereit. Bei Fragen zur Honorarordnung oder generell zum Brandschutzbeauftragten kann man sich jederzeit an die Geschäftsstelle der Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar wenden.

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