(openPR) Die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar (IG der BSB Rhein- Neckar) hat mit Wirkung vom 12.02.2010 ihre Satzung geändert.
Die Satzung der IG der BSB Rhein- Neckar wurde dahin geändert, das zukünftig für interessierte Personen auch die Option der Fördermitgliedschaft besteht.
Die Fördermitgliedschaft in der IG der BSB Rhein- Neckar ist eine Option, für interessierte Personen die die Arbeit der Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte unterstützen möchte.
Bisher gab es nur für Unternehmen die Möglichkeit der Fördermitgliedschaft in der IG der BSB Rhein- Neckar.
Neben der Einführung der Fördermitgliedschaft wurde die Satzung auch im Hinblick von Ehrenmitgliedschaften geändert.
Zur Zeit hat die IG der BSB Rhein- Neckar 4 Ehrenmitglieder, bisher war dies nach der alten Satzung eigentlich nicht vorgesehen. Dies wurde jetzt durch die Satzungänderung neu aufgenommen.
Die Mitgliedschaft für aktive Mitglieder in der IG der BSB Rhein- Neckar, wurde im Rahmen der Satzungsänderung nicht verändert. Die Mitgliedschaft für aktive Mitglieder bleibt nach wie vor, kostenfrei.
Interessierte Personen und Unternehmen an der Fördermitgliedschaft, finden weitere Informationen wie die Beitragssatzung etc. auf www.ig-bsb.de.












