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Petition zur gesetzlichen Regelung vom Brandschutzbeauftragten

10.05.201009:23 UhrVereine & Verbände
Bild: Petition zur gesetzlichen Regelung vom Brandschutzbeauftragten
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar

(openPR) Im November 2009 hat die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar, gemäß ihrem Grundsatzpapier einen Antrag in den baden- württembergischen Landtag zur gesetzlichen Regelung vom Brandschutzbeauftragten eingebracht.

Im März 2010 hat der Landtag von Baden- Württemberg zu diesem Antrag getagt und ihn abgelehnt.

Der Landtag von Baden- Württemberg sieht keinen Bedarf an einer gesetzlichen Notwendigkeit, die Tätigkeit vom Brandschutzbeauftragten zu regeln. Begründet wird dies, dass bereits alles in Form der Brandschutzordnung Teil C geregelt sei. Darüber würden sich die Aufgaben vom Brandschutzbeauftragten regeln lassen. Des weiteren wird die Bestellung von einem Brandschutzbeauftragten lediglich für größere Betriebe empfohlen, so der Landtag Baden- Württemberg.

Des Weiteren sei was den betrieblichen Brandschutz betrifft, alles in form der Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich geregelt. "Die Brandschutzordnung ist dabei vom Betreiber der jeweiligen Einrichtung im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle aufzustellen und der Betreiber muss einen Brandschutzbeauftragten bestellen, der für die ihm gestellten Aufgaben die nötige Ausbildung, Sachkunde und Erfahrung hat. Je nach Aufgabenspektrum kann dieses Anforderungsprofil sehr unterschiedlich ausfallen, eine Regelung ist daher nicht möglich."

Auch eine pauschale Festschreibung von Ausbildungsinhalten ist nicht möglich, da die Ausbildung sich stark an den Gefahren im Betrieb orientiert. Daher nach Auffassung vom Landtag "die erforderliche Qualifikation des Brandschutzbeauftragten hängt vom Schwierigkeitsgrad der ihm gestellten Aufgaben ab und ist deswegen ebenfalls keiner
pauschalen Definition zugänglich". Die ausführliche Begründung kann bei der Geschäftsstelle der IG der BSB Rhein- Neckar (E-Mail) angefordert werden.

Natürlich teilt die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar diese Auffassung nicht. Daher wurde in den letzten zwei Wochen ein neuer Antrag ausgearbeitet und wieder in den Landtag Baden- Württemberg eingebracht. Die Politik wird sich daher nochmals mit dem Thema beschäftigen müssen, so der Vorsitzende der IG der BSB Rhein- Neckar Simon Schmeisser.

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